Feldhilfe:
Hattest du 2025 Ausgaben für eine private Unfallversicherung?
Wähle Ja, wenn du Beiträge zu einer privaten Unfallversicherung geleistet hast.
Die Beiträge kannst du als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Allerdings werden diese Beiträge nur anerkannt, wenn der Vorsorgehöchstbetrag noch nicht mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.
Eine Unfallversicherung gegen alle Unfälle des täglichen Lebens deckt sowohl private als auch berufliche Risiken ab. Deshalb sind die Versicherungsbeiträge zum Teil als Werbungskosten und zum Teil als Sonderausgaben absetzbar.
Aus Vereinfachungsgründen kannst du die Beiträge zur Unfallversicherung zu 50 % als Werbungskosten und zu 50 % als Sonderausgaben absetzen.
Lege deiner Steuererklärung dazu lediglich die Beitragsrechnung bei. Eine Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft über die Aufteilung des Beitrages auf berufliche und private Risiken ist hier nicht erforderlich (BMF-Schreiben vom 28.10.2009, BStBl. 2009 I S. 1275, Tz. 1.3).