Feldhilfe:
tatsächlich gezahlte Geldleistung
Gib die Höhe der Geldleistungen an, die du gezahlt hast. Diese Aufwendungen sind in voller Höhe (und nicht nur mit dem Ertragsanteil, wie bei den Leibrenten) abzugsfähig.
Machst du erstmals dauernde Lasten geltend, füge deiner Erklärung den Vertrag oder die Versorgungsvereinbarung bei.