Feldhilfe:
tatsächlich erbrachte Sachleistung
Gib die Höhe der Sachleistungen an, die du erbracht hast. Diese Aufwendungen sind in voller Höhe (und nicht nur mit dem Ertragsanteil, wie bei den Leibrenten) abzugsfähig.
Machst du erstmals dauernde Lasten geltend, füge deiner Erklärung den Vertrag oder die Versorgungsvereinbarung bei.