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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Teileinkünfteverfahren?

Wenn die Unterhaltsleistungen dem Teileinkünfteverfahren (TEV) unterliegen, wähle "ja".

Wichtig: Das Teileinkünfteverfahren ist ein Ausnahmefall und betrifft nur besondere Situationen mit Betriebsbeteiligungen.

Das Teileinkünfteverfahren (60 %-Besteuerung) kann nur dann angewendet werden, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Du erhältst Unterhaltszahlungen, die sich auf Einkünfte aus einer betrieblichen Beteiligung beziehen (z. B. GmbH-Anteile),
  • und der Ex-Partner die Zahlung direkt aus seinen betrieblichen Einkünften leistet,
  • und Du als Empfänger eine entsprechende Beteiligung hältst oder gehalten hast.

Nur in diesem Sonderfall ist es möglich, dass Du die Unterhaltsleistungen nur zu 60 % versteuern musst (nach § 3 Nr. 40 EStG i. V. m. § 3c Abs. 2 EStG).