Feldhilfe:
Einnahmen
Trage hier den Gesamtbetrag der Unterhaltszahlungen ein, den du im Jahr 2025 erhalten hast, wenn du dem Realsplitting zugestimmt hast (Anlage U).
Sofern dein Ex-Partner zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernommen hat, zählen auch diese Beträge zu den steuerpflichtigen Einnahmen.
Beispiel: Du hast 2025 monatlich 1.000 Euro Unterhalt von deiner dauerhaft getrennt lebenden Ehefrau (insgesamt 12.000 Euro) sowie zusätzlich 300 Euro monatlich für deine Basis-Kranken- und Pflegeversicherung (insgesamt 3.600 Euro) erhalten. Da du der steuerlichen Berücksichtigung über die Anlage U zugestimmt hast, musst du den Gesamtbetrag von 15.600 Euro als Einnahmen angeben.