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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Betrag

Wenn Dir eine Abfindung aufgrund der Auflösung Deines Dienstverhältnisses gezahlt wurde, kannst Du die Dir daraus entstandenen Werbungskosten direkt diesen Einnahmen zuordnen.

Zu den abzugsfähigen Werbungskosten in Verbindung mit Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre zählen u. a.:

  • Rechtsanwaltskosten,
  • Steuerberaterkosten,
  • Prozesskosten: Gerichtskosten und außergewöhnliche Kosten,
  • Portokosten,
  • Telefonkosten,
  • Fahrtkosten (Entfernungspauschale, 30 Cent pro Kilometer),
  • Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • Sonstige Kosten in Verbindung mit den Versorgungsbezügen.