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Feldhilfe: Neu gebildete Investitionsabzugsbeträge 2025

Für die geplante Anschaffung oder Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens kannst du einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) in Höhe von 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, höchstens 200.000 Euro, bilden und außerbilanziell vom Gewinn abziehen. Die Höhe des in 2025 gebildeten Investitionsabzugsbetrag trägst du hier ein.