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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Besaß der Betrieb Grund und Boden?

Wähle Ja, wenn du Grund und Boden in deinem Betriebsvermögen hast.

Bei diesen Anlagegütern handelt es sich um unbewegliche und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter, die nicht abgeschrieben werden können.

Hinweis: Sonstige Aufwendungen für Gebäude im Betriebsvermögen, z.B. für Instandhaltung und Reparaturen, Grundsteuer, Versicherungsbeiträge sowie für laufende Betriebskosten, trage bitte im Bereich "Betriebsausgaben > Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen" ein.