Feldhilfe:
Besaß der Betrieb Gebäude?
Wähle Ja, wenn Du Gebäude in Deinem Betriebsvermögen hast.
Bei diesen Anlagegütern handelt es sich um unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die abgeschrieben werden können.
Hierzu zählen unter anderem Gebäude, Gebäudeteile, Außenanlagen, Hofbefestigungen, Parkplätze, Straßen, bestimmte Mietereinbauten.
Hinweis: Sonstige Aufwendungen für Gebäude im Betriebsvermögen, z.B. für Instandhaltung und Reparaturen, Grundsteuer, Versicherungsbeiträge sowie für laufende Betriebskosten, trage bitte im Bereich "Betriebsausgaben > Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen" ein.