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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Besaß der Betrieb Büroausstattung?

Wähle Ja, wenn du Angaben zu Büroausstattungen machen willst, die sich im Betriebsvermögen befinden.

Hierzu gehören u.a. Computer, Büro- und Geschäftsausstattung. Ebenfalls gehören dazu Computerprogramme, die keine Befehlsstruktur, sondern nur allgemein bekannte Daten enthalten.

Hinweis: Im Jahr der Anschaffung ist die ermittelte Jahres-AfA nur zeitanteilig absetzbar, und zwar für jeden Monat exakt mit einem Zwölftel. Das gleiche gilt bei einem Verkauf des Wirtschaftsguts. Den verbleibenden Rest aus dem Anschaffungsjahr setzt du im Anschluss an die reguläre Abschreibungsdauer ab.