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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Verpflegungsmehraufwendungen

Trage hier die abziehbaren Verpflegungspauschbeträge anlässlich Auswärtstätigkeiten, Geschäftsreisen oder betrieblich veranlasster doppelter Haushaltsführung ein.

  • Fahrtkosten separat auf der Seite "Kfz-Kosten und andere Fahrtkosten" anzugeben.
  • Übernachtungskosten und Reisenebenkosten musst du auf der Seite "Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" eintragen.
  • Reisekosten für Arbeitnehmer werden auf der Seite "Allgemeine Betriebsausgaben" im Bereich "Ausgaben für eigenes Personal".

Für Verpflegungsmehraufwendungen kannst du nicht die tatsächlichen Kosten, sondern nur Pauschbeträge absetzen. Die Höhe der Pauschbeträge richtet sich nach der Dauer deiner Abwesenheit von Wohnung und Betrieb. Der Verpflegungspauschbetrag beträgt bei Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands mit einer Abwesenheitsdauer von

Bei Geschäftsreisen ins Ausland kannst du die länderspezifischen Verpflegungspauschbeträge absetzen.

Beginnt eine Auswärtstätigkeit an einem Tag und endet am darauffolgenden Tag nach mehr als 8 Stunden, ohne dass eine Übernachtung stattfindet, wird ein Verpflegungspauschbetrag von 14 EUR für den Tag mit der überwiegenden Abwesenheit gewährt (§ 9 Abs. 4a Nr. 3 EStG).