Feldhilfe:
Höhe der veräußerten Anteile
Gib hier den Prozentsatz Deines Anteils an, den Du an der Kapitalgesellschaft, Genossenschaft oder optierenden Gesellschaft gemäß § 1a KStG veräußert oder als verdeckte Einlage eingebracht hast.
Dieser Wert dient zur Berechnung der steuerlichen Auswirkungen Deiner Beteiligung und muss exakt den veräußerten bzw. eingebrachten Anteil widerspiegeln.