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Möchtest Du Angaben zu ausländischen Familienstiftungen nach §15 AStG machen?
Wenn du Angaben zu ausländischen Familienstiftungen nach § 15 Außensteuergesetz (AStG) machen willst, wähle hier bitte "ja" aus.
Familienstiftungen sind Stiftungen, bei denen der Stifter, seine Angehörigen und deren Abkömmlinge zu mehr als der Hälfte bezugsberechtigt oder anfallsberechtigt sind.
Wende dich bitte ggf. für eine Beratung an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in deiner Nähe.