Feldhilfe:
Waren weitere Personen unentgeltlich an der Pflege beteiligt?
Wähle bitte "ja" aus, wenn neben dir und ggf. deiner Ehefrau im Jahr 2025 die pflegebedürftige Person noch von weiteren Personen gepflegt wurde, die hierfür ebenfalls die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Pflege-Pauschbetrages erfüllen.
Wurde die Pflege unentgeltlich von mehreren Personen durchgeführt, muss der Pflegepauschbetrag unter euch zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.
Dabei ist es unwichtig, wer die meiste Arbeit an der Pflege leistet oder ob wirklich beide Pflegepersonen in Ihrer Steuererklärung den Pauschbetrag geltend machen.
Bei zwei pflegenden Personen bekommt also dann jeder den halben Pauschbetrag.