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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Gehörte <%0100301%> beim Wegzug eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft?

Wähle "ja" aus, wenn du beim Wegzug aus Deutschland Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft hattest (z. B. an einer GmbH) und innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1 Prozent beteiligt warst.

In diesem Fall behandelt das Finanzamt deine Beteiligung so, als hättest du sie beim Wegzug verkauft, auch wenn du sie tatsächlich behalten hast. Dadurch kann ein steuerpflichtiger Gewinn entstehen (Wegzugsbesteuerung).

Hinweis: Gemeint sind größere Beteiligungen.  Es geht hier nicht um gewöhnliche Aktien oder "normal" börsengehandelte Wertpapiere in deinem Depot.

Wichtig: Wenn du hier "ja" auswählst, musst du den fiktiven Gewinn in der Anlage G angeben.

Beispiel: Frau M. zieht im Jahr 2025 ins Ausland. Sie hält seit mehreren Jahren 10 Prozent der Anteile an einer GmbH. Da sie innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 Prozent beteiligt war, muss sie hier „ja“ auswählen. Steuerlich gilt ihre Beteiligung beim Wegzug als verkauft, der fiktive Gewinn ist in der Anlage G anzugeben.