Feldhilfe:
Zeile 14 Gewinne und Verluste vor Teilfreistellung
Gib hier Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Investmentanteilen an.
Als Verkauf von Investmentanteilen gelten auch deren
- Rückgabe,
- Abtretung,
- Entnahme oder
- verdeckte Einlage.
Sämtliche Gewinne und Verluste, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, sind getrennt nach Fondsart für 2025 anzugeben.