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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Anschaffung / Herstellung des Gebäudes

Gib an, ob du das Objekt gekauft oder selbst gebaut hast.

  • Wähle „Das Objekt wurde gekauft“, wenn du das Haus oder die Wohnung gekauft hast.
  • Wähle „Das Objekt wurde hergestellt / selbst gebaut“, wenn du das Haus selbst gebaut oder bauen lassen hast.

Wichtig: Für die Steuerermäßigung muss das Objekt bei Beginn der energetischen Maßnahme älter als zehn Jahre sein. Bei einem Kauf ist dafür grundsätzlich der Beginn der erstmaligen Herstellung des Gebäudes maßgebend – nicht dein Kaufdatum.

Beispiel: Du kaufst 2024 ein 1998 errichtetes Haus und beginnst 2025 mit einer Dachdämmung. Wähle „Das Objekt wurde gekauft“. Maßgebend für die Zehnjahresfrist ist der Beginn der Herstellung im Jahr 1998.