Die ganze Welt des Steuerwissens

Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Wird der Abzugsbetrag für ein Folgeobjekt beansprucht?

Wähle "ja", wenn du bereits früher einen Abzugsbetrag nach § 10f EStG für ein anderes Objekt in Anspruch genommen hast und nun für ein weiteres (Folge-)Objekt den Steuerabzug erneut geltend machen möchtest.

Ein Folgeobjekt liegt vor, wenn du nach Ablauf des Achtel-Zeitraums oder bei vorzeitigem Wegfall der Nutzung eines begünstigten Objekts ein neues selbstgenutztes Wohnobjekt anschaffst, baust oder ausbaust und dafür in Anspruch nehmen willst.

Hinweis: Der Abzugsbetrag kann mehrmals im Leben genutzt werden, jedoch immer nur für ein Objekt zur selben Zeit. Voraussetzung ist, dass für das neue Objekt alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind (z. B. dauerhafte Eigennutzung, keine Nutzung zu fremden Wohnzwecken).