Feldhilfe:
Wird der Abzugsbetrag für ein Folgeobjekt beansprucht?
Wähle "ja", wenn du bereits früher einen Abzugsbetrag nach § 10f EStG für ein anderes Objekt in Anspruch genommen hast und nun für ein weiteres (Folge-)Objekt den Steuerabzug erneut geltend machen möchtest.
Ein Folgeobjekt liegt vor, wenn du nach Ablauf des Achtel-Zeitraums oder bei vorzeitigem Wegfall der Nutzung eines begünstigten Objekts ein anschaffen, bauen oder ausbauen und dafür in Anspruch nehmen willst.
Hinweis: Der Abzugsbetrag kann genutzt werden, jedoch immer nur <strongfür ein Objekt zur selben Zeit. Voraussetzung ist, dass für das neue Objekt erfüllt sind (z. B. dauerhafte Eigennutzung, keine Nutzung zu fremden Wohnzwecken).