Feldhilfe:
Hast du an unabhängige Wählervereinigungen gespendet?
Wählen Sie „Ja“, wenn Sie Spenden oder Mitgliedsbeiträge an eine unabhängige Wählervereinigung gezahlt haben.
Spenden und Mitgliedsbeiträge an unabhängige Wählervereinigungen werden steuerlich gefördert. 50 % Ihrer Aufwendungen können direkt von Ihrer Einkommensteuer abgezogen werden.
Begünstigt sind Zahlungen bis zu 1.650 Euro. Bei zusammen veranlagten Ehepartnern gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag von 3.300 Euro.
Zahlungen über diese Höchstbeträge hinaus werden steuerlich nicht berücksichtigt. Im Gegensatz zu Spenden an politische Parteien ist kein zusätzlicher Abzug als Sonderausgaben möglich.
Unabhängige Wählervereinigungen treten häufig bei Kommunal- oder Regionalwahlen an. Beispiele sind:
- Freie Wähler
- Freie Wählergemeinschaften (FWG)
- Unabhängige Wählergemeinschaften (UWG)
- Bürgergemeinschaften
- Kommunale Wählervereinigungen
Ob Ihre Zahlung steuerlich begünstigt ist, können Sie in der Regel der ausgestellten Spendenbescheinigung oder den Informationen der Wählervereinigung entnehmen.