Feldhilfe:
Hast du an unabhängige Wählervereinigungen gespendet?
Wähle „Ja“, wenn du Spenden oder Mitgliedsbeiträge an eine unabhängige Wählervereinigung gezahlt hast.
Spenden und Mitgliedsbeiträge an unabhängige Wählervereinigungen werden steuerlich gefördert. 50 % deiner Aufwendungen können direkt von deiner Einkommensteuer abgezogen werden.
Begünstigt sind Zahlungen bis zu 1.650 Euro. Bei zusammen veranlagten Ehepartnern gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag von 3.300 Euro.
Zahlungen über diese Höchstbeträge hinaus werden steuerlich nicht berücksichtigt. Im Gegensatz zu Spenden an politische Parteien ist kein zusätzlicher Abzug als Sonderausgaben möglich.
Unabhängige Wählervereinigungen treten häufig bei Kommunal- oder Regionalwahlen an. Beispiele sind:
- Freie Wähler
- Freie Wählergemeinschaften (FWG)
- Unabhängige Wählergemeinschaften (UWG)
- Bürgergemeinschaften
- Kommunale Wählervereinigungen
Ob deine Zahlung steuerlich begünstigt ist, kannst du in der Regel der ausgestellten Spendenbescheinigung oder den Informationen der Wählervereinigung entnehmen.