Feldhilfe:
BAFöG, Berufsausbildungsbeihilfe
Wenn du BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten hast, gib den erhaltenen Betrag hier an.
BAföG und Ausbildungsbeihilfen gehören grundsätzlich zu den steuerfreien Einnahmen.
Für die Ermittlung des verfügbaren Einkommens werden die erhaltenen Beträge allerdings benötigt.