Die ganze Welt des Steuerwissens

Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Unterstützungszeitraum

Gib hier den Zeitraum an, für den du Unterhaltsleistungen erbracht hast (z. B. 01.01.2025 bis 31.12.2025).

Der Unterstützungszeitraum beginnt frühestens mit der ersten tatsächlichen Zahlung und endet mit der letzten. Eine rückwirkende Berücksichtigung vor dem Zahlungszeitpunkt ist nicht möglich.

Beispiel:

  • Dein volljähriges Kind hat im Februar 2025 seine Ausbildung abgeschlossen und ist danach arbeitslos. Ab März unterstützt du es finanziell.
    → Unterstützungszeitraum: März bis Dezember 2025.

Wichtig: Grundsätzlich beginnt der Unterstützungszeitraum frühestens mit der ersten Unterhaltszahlung. Unterhaltszahlungen können nicht auf Monate vor ihrer Zahlung zurückbezogen werden.

Hinweis: Beginnt die Zahlung erst im Dezember, kann nur 1/12 des Unterhaltshöchstbetrags berücksichtigt werden. Eine Zahlung im Januar kann dagegen bis zum vollen Höchstbetrag (für 12 Monate) geltend gemacht werden.