Feldhilfe:
Aufwendungen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen
Gib hier die anteilig auf dich umgelegten Aufwendungen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse an, die deine Hausverwaltung für den Wohnkomplex getragen hat. Dazu zählen z. B. festangestellte Hausmeister, Reinigungskräfte oder Gärtner.
Die Höhe des abzugsfähigen Betrags entnimmst du deiner Nebenkostenabrechnung, Hausgeldabrechnung oder einer speziellen "Bescheinigung nach § 35a EStG".