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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Aufwendungen für Handwerkerleistungen (Rechnungsbetrag)

Geben Sie hier die Kosten für Handwerkerleistungen ein, die Ihnen über die Hausverwaltung in Ihrer Nebenkosten- oder Hausgeldabrechnung berechnet wurden.

Wichtig: Tragen Sie in diesem Feld den gesamten Betrag der Handwerkerleistungen ein. Für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG werden jedoch nur die darin enthaltenen Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten berücksichtigt.

Die erforderlichen Beträge finden Sie in Ihrer Nebenkostenabrechnung, Hausgeldabrechnung oder in einer Bescheinigung nach § 35a EStG.

Enthält die Bescheinigung nach § 35a EStG bereits ausschließlich die Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten, können Sie denselben Betrag sowohl im Feld "Rechnungsbetrag" als auch im Feld "begünstigte Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten" eintragen.