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Feldhilfe: Willst du Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau geltend machen?

Wähle "ja", wenn du Sonderabschreibungen nach § 7b EStG (Mietwohnungsneubau) für dieses Objekt erfassen möchtest.

Nach § 7b EStG können für neue Mietwohnungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sowie in den drei Folgejahren Sonderabschreibungen von jeweils bis zu 5 % der förderfähigen Bemessungsgrundlage zusätzlich zur linearen AfA nach § 7 Abs. 4 EStG geltend gemacht werden (BMF-Schreiben vom 21.09.2021).

Förderfähig sind Wohnungen, wenn

  • der Bauantrag oder die Bauanzeige zwischen dem 1.1.2023 und 30.09.2029 erfolgt ist,
  • die Herstellungs- oder Anschaffungskosten max. 4.000 Euro/m² betragen und
  • die Gesamtkosten nicht über 5.200 Euro/m² liegen,
  • die Wohnung in der EU liegt und mind. 10 Jahre vermietet wird (Anschaffungsjahr + 9 Jahre),
  • und das Gebäude den Standard Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse erfüllt.

Die maximale Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung beträgt 2.000 Euro/m² Wohnfläche.

Hinweis: Erwerb ist auch förderfähig, wenn der Kaufvertrag bis zum Jahresende der Fertigstellung abgeschlossen wird.

Wichtig: Die Sonderabschreibung stellt eine De-minimis-Beihilfe dar. Die Einhaltung der beihilferechtlichen Voraussetzungen ist jedoch nur erforderlich, wenn du Gewinneinkünfte erzielst. Bei Vermietungseinkünften entfällt diese Prüfung.

Tipp: Wohnungen mit Bauantrag oder Bauanzeige im Jahr 2022 sind vom § 7b EStG ausgeschlossen.

Gesetzgeber-Hinweis: Aufgrund steigender Baukosten könnte eine Anpassung der Fördergrenzen (4.000 Euro /5.200 Euro) notwendig werden.