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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Werbungskosten

Trage hier Werbungskosten im Zusammenhang mit deiner Auslandstätigkeit ein (z. B. Reisekosten, Fachliteratur, Arbeitsmittel).

Hinweis: Auch bei steuerfreien Einnahmen können Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern sie unmittelbar mit der Tätigkeit im Ausland verbunden sind.

Allerdings können diese nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie nicht bereits im Ausland abgezogen wurden.