Feldhilfe:
Höhe des steuerfreien Arbeitslohn nach DBA
Trage hier den Bruttoarbeitslohn ein, den du im Ausland erhalten hast und der gemäß Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland steuerfrei ist.
Dieser Betrag darf nur eingetragen werden, wenn:
- der Arbeitslohn im Ausland versteuert wurde oder
- aus einer öffentlichen Kasse des ausländischen Staates stammt, und
- das DBA mit diesem Staat die Steuerfreiheit in Deutschland ausdrücklich vorsieht.