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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Verlustvortrag aus Leistungen (§22 Nr. 3 EStG)

Trage hier den Verlust aus sonstigen Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG (z. B. gelegentliche Aushilfstätigkeiten, Vermietung beweglicher Gegenstände). Diese Verluste können nur mit positiven Einkünften derselben Art verrechnet werden.

Beispiel: Du hast 2024 einmalig Dein privates Zelt für ein Festival vermietet. Die Kosten für Transport und Reinigung waren höher als Deine Einnahmen. Der Verlust wurde festgestellt und kann in 2024 mit Gewinnen aus vergleichbaren einmaligen Leistungen verrechnet werden.