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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Wer wurde gepflegt?

Wähle aus, wer gepflegt wurde.

Zu den nahen Angehörigen zählen insbesondere Personen, die rechtlich oder sozial als nahe Angehörige gelten, wie:

  • Eltern (Vater, Mutter)
  • Großeltern (Großvater, Großmutter)
  • Schwiegereltern (Schwiegervater, Schwiegermutter)
  • Kinder (Sohn, Tochter – unabhängig vom Familienstand)
  • Enkel oder Urenkel
  • Geschwister (Bruder, Schwester)
  • Schwager oder Schwägerin
  • Andere Personen, die nachweislich eng mit dir verbunden sind.

Wenn du kindergeldberechtigte Kinder hast, die du bereits im Bereich "Kinder" erfasst hast, kannst du hier die Option "Mein Kind" auswählen. Diese steht nur zur Verfügung, wenn zuvor entsprechende Angaben gemacht wurden.