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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Empfänger

Trage hier den Namen der Organisationen ein, an die du Spenden oder Beiträge für steuerbegünstigte Zwecke geleistet hast.

Dazu zählen u.a. Spenden für

  • Gemeinnützige Zwecke
  • Mildtätige Zwecke (z.B. Behindertenwerkstätten, Mahlzeitendienste, oder Drogenberatungsstellen) und
  • Kirchliche Zwecke

Um Spenden von der Steuer absetzen zu können, müssen diese ohne Gegenleistung erbracht werden. Du kannst dabei nicht nur Geldspenden absetzen. Als steuerlich relevant gelten auch Sachspenden, Aufwandsspenden und Vergütungsspenden.

Spenden werden nur anerkannt, wenn sie durch entsprechende Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) belegt sind. Füge daher die Spendenquittungen deiner Einkommensteuererklärung bei. Bei Spenden unter 300 Euro kann auch der Zahlungsbeleg der Post, Sparkasse oder Bank genügen. Einen Pauschbetrag gibt es für Spenden nicht.

Ebenso wie Spenden sind grundsätzlich auch Mitgliedsbeiträge als Sonderausgaben absetzbar. Begünstigt sind allerdings nur altruistische Organisationen und Vereine, die keine Vorteile für die Mitglieder selbst bieten. Nicht absetzbar sind Mitgliedsbeiträge an Vereine, die folgende "freizeitnahe" gemeinnützige Zwecke fördern:

  • Sport,
  • kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, z. B. Musik- und Gesangvereine, Spielmannszüge, Theaterspielvereine,
  • Heimatpflege und Heimatkunde,
  • Tierzucht und Pflanzenzucht, Kleingärtnerei, traditionelles Brauchtum einschließlich Karneval, Soldaten- und Reservistenbetreuung, Amateurfunken, Modellflug und Hundesport.