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Feldhilfe: Spenden an Empfänger im EU- / EWR-Ausland

Gib die Höhe der geleisteten Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung im EU- / EWR-Ausland an, die Du im Jahr 2025 geleistet hast.

Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung sind bis zu einem Betrag von 1 Mio. Euro als Sonderausgabenabzug abzugsfähig (vgl. § 10 b Abs. 1a EStG). Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine bestehende oder eine neu gegründete Stiftung handelt.

Wann genau eine Stiftung gemeinnützig ist, hat der Staat gesetzlich festgelegt. Nur wenn das Finanzamt eine Stiftung als gemeinnützig anerkennt, wird sie steuerlich begünstigt.