Feldhilfe:
Geburtsdatum
Gib hier das Geburtsdatum des Kindes an. Wurde das Kind erst im Laufe des Jahres 2025 geboren, hast du ab dem Geburtsmonat Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag.
Kinder werden in der Steuererklärung nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt.
Wichtig: Diese Angabe ist für eine korrekte Ermittlung des Kindergeldanspruchs und des Kinderfreibetrages durch Steuererklaerung-Polizei.de notwendig.