Wer bekommt die Kinderzulage?
Der Staat fördert Riester-Verträge mit Zulagen und steuerlichen Vorteilen. Basis der Riester-Förderung ist die Grundzulage für den Sparer selbst sowie die Kinderzulage, wenn der Sparer Kinder hat. Die Kinderzulage erhält nicht automatisch der Elternteil, der auch das Kindergeld ausgezahlt bekommt, sondern bei Verheirateten generell die Mutter. Wenn beide Eltern dies beantragen, kann die Kinderzulage auch auf den Vater übertragen werden.
Hierzu musst du in deiner Steuererklärung - in der Anlage AV - die Zahl der Kinder eintragen, für die die Kinderzulage von der Mutter auf den Vater übertragen werden soll. Genauso musst du auch im Zulagenantrag bei deinem Riester-Anbieter angeben, wenn du die Kinderzulage dem Vater übertragen willst. Leben die Eltern dauerhaft getrennt oder sind sie nicht miteinander verheiratet, dann steht die Kinderzulage dem Elternteil zu, der unbeschränkt steuerpflichtig ist und der auch tatsächlich das Kindergeld erhält.
Das kann auch ein Stiefvater oder eine Stiefmutter sein. Wenn die Auszahlungsberechtigung für das Kindergeld im Laufe des Jahres gewechselt hat, ist maßgeblich, wer zu Beginn des Jahres das Kindergeld erhalten hat.
Um die volle Förderung zu bekommen, muss man vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens sparen. Maßgebend ist dabei das Einkommen des Vorjahres. Wer weniger anspart, erhält eine anteilige Zulage. Wer zwischendurch nicht liquide ist, kann seinen Riester-Vertrag aussetzen, muss dann jedoch auch auf die staatliche Förderung verzichten. Nicht-förderberechtigte Ehepartner können die Grundzulage erhalten, wenn sie einen eigenen Riester-Vertrag haben und mindestens den Sockelbetrag von 60 Euro einzahlen.
Beispiel
Wie sich die Förderung auswirkt, zeigt die folgende Berechnung für eine Familie mit zwei Kindern:
Das Brutto-Familieneinkommen liegt bei 40.000 Euro im Jahre 2024. Für die volle Förderung müssen im Jahr 2025 mindestens 1.600 Euro in den Riester-Vertrag fließen.
Dabei hilft der Staat mit der Grundzulage von insgesamt 350 Euro für beide Ehepartner (2 mal 175 Euro).
Hinzu kommt die Kinderzulage von 185 Euro pro Kind (geboren vor 2008). Zusammen sind das bei zwei Kindern 720 Euro an staatlichen Zulagen, die der Familie jährlich zustehen. Diese werden von den 1.600 Euro Mindestsparleistung abgezogen, sodass die Familie selbst nur 880 Euro im Jahre 2025 aufbringen muss. Bei einem geringeren Eigenbeitrag wird die Förderung entsprechend gekürzt.
Wer bekommt die Kinderzulage?
Muss ich später meine Riester-Rente versteuern?
Ja. Da der Aufbau der Riester-Rente aus unversteuertem Einkommen gebildet wird, unterliegen die späteren Auszahlungen der regulären Einkommensteuer. Die Renten sind dann also nicht bloß mit dem Ertragsanteil (den Zinsen) zu versteuern, wie dies bei Rentenzahlungen aus einer privaten Rentenversicherung der Fall ist, die nicht vom Staat unterstützt werden. Renten aus einem Riester-Vertrag musst du im Alter voll versteuern, sie sind allerdings durch den Altersentlastungsbetrag begünstigt.
Für die künftigen Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Haben sie eine nicht geförderte private Rentenversicherung abgeschlossen, für die sie Beiträge aus versteuertem Einkommen zahlen, müssen sie im Rentenalter nur den Ertragsanteil versteuern. Haben die Rentner dagegen eine Anlageform gewählt, für die sie staatliche Zulagen erhalten haben, müssen sie die Rente mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Und dieser ist abhängig vom Gesamteinkommen des Ruheständlers. Dies gilt für alle geförderten Anlagen, also sowohl für Versicherungen als auch für Fonds- oder Banksparpläne.
Die gute Nachricht: Keine Abgeltungsteuer, denn es handelt sich hier nicht um Kapitaleinkünfte, sondern um "sonstige Einkünfte". Obwohl beispielsweise die Kursgewinne herkömmlicher Fondssparpläne seit 2009 der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben Riester-Fondssparpläne von der Abgeltungsteuer verschont. Das gilt auch für die Gewinne aus den anderen Riester-Anlagen. Allerdings müssen die Renten mit dem persönlichen Steuersatz (nachgelagert) besteuert werden, der sich nach dem Gesamteinkommen richtet.
Wohn-Riester: Komplizierte Versteuerung. Bei Wohn-Riester wird die nachgelagerte Besteuerung angewandt. Die Beiträge bleiben steuerfrei, erst die Rente selbst musst du versteuern - mit deinem persönlichen Steuersatz. Und da wird es ein bisschen kompliziert bei Wohn-Riester: Die Beiträge und Zulagen werden inklusive angenommener Zinsen von zwei Prozent auf einem imaginären "Wohnförderkonto" verbucht. Auf das Konto kann der Sparer jedoch nicht zugreifen, denn das dort erfasste Guthaben wird ja in die Immobilienförderung gesteckt und existiert im Prinzip gar nicht mehr. Zu Beginn der "Auszahlungsphase", also wenn die anderen - "herkömmlichen" - Riester-Sparer ihre Rente bekommen und diese Einnahme versteuern müssen, erhält auch der Wohn-Riester-Sparer einen Bescheid über seine Steuerschuld, die sich auf dem imaginären Konto in den vergangenen Jahren angesammelt hat. Dann hat der Eigenheim-Rentner die Wahl: Alles auf einmal versteuern, zur Belohnung bekommt er einen Rabatt von 30 Prozent. Oder die schrittweise Besteuerung: Hierbei kann er über einen Zeitraum bis zu 23 Jahren wie jeder, der eine regelmäßige Riester-Rente bezieht, seine Steuerschuld in Raten begleichen. Auch hier richtet sich der Steuersatz nach dem gesamten Einkommen des Rentners.
Muss ich später meine Riester-Rente versteuern?
Welche wichtigen Daten finde ich in meiner Anbieterbescheinigung?
Der Anbieter, also die Bank oder Versicherung, bei der du einen Riester-Vertrag abgeschlossen hast, schickt dir einmal jährlich einen Beleg über deinen derzeitigen „Kontostand“ zu, also einen Überblick über dein bisher angespartes Riesterkapital. Außerdem bekommst du einmal im Jahr die sogenannte Anbieterbescheinigung für deine Unterlagen.
Darauf findest du alle wichtigen Daten, beispielsweise die Kenn-Nummern deines Vertrages wie die Anbieternummer, die Zertifizierungsnummer und die Vertragsnummer. In deiner Steuererklärung musst du diese Informationen und die Höhe der eingezahlten Beiträge angeben.
Hast du einen Riester-Sparvertrag, beispielsweise einen Fondssparplan oder eine klassische Rentenversicherung, findest du auf der Anbieterbescheinigung auch die Summe aller geleisteten Altersvorsorgebeiträge (ohne Zulage). Die Beiträge werden auch von deinem Anbieter an die Finanzverwaltung übermittelt. Nicht eintragen musst du Altersvorsorgebeiträge, die du im Jahr 2025 für Jahre bis %VZ-5% nachgezahlt hast.
Wenn du über Wohn-Riester für dein Alter vorsorgst, trage bitte die Tilgungsbeiträge ein, mit denen du eine Hypothek abzahlen oder einen Bausparvertrag besparen. Auch diese Zahlen erfährst du über deine Anbieterbescheinigung.
Welche wichtigen Daten finde ich in meiner Anbieterbescheinigung?
Kann ich für jede private Altersvorsorge die Riester-Zulage erhalten?
Nein. Du kannst nicht für jede private Altersvorsorge eine Riester-Förderung erhalten. Gefördert werden nur Altersvorsorge-Verträge, die das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zertifiziert hat. Für die Zertifizierung gelten folgende Voraussetzungen:
- Rentenbeginn: Die Auszahlung darf frühestens mit dem 60. Geburtstag beziehungsweise mit der gesetzlichen Rente beginnen. Bei Verträgen, die ab dem 1.1.2012 abgeschlossen werden, dürfen die Rentenzahlungen nicht vor dem 62. Lebensjahr beginnen.
- Auszahlung: Die Auszahlung muss als gleichbleibende oder steigende Rente erfolgen, bei Neuverträgen ist auch ein Einmalbetrag von bis zu 30 Prozent möglich. Ab 85 Jahren muss eine lebenslange Rentengarantie bestehen.
- Beitragsgarantie: Zu Beginn der Rentenphase müssen mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulagen zur Verfügung stehen.
- Verteilung der Kosten: Bei Verträgen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, müssen die Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre gleichmäßig verteilt sein. Bei älteren Verträgen gilt ein Limit von zehn Jahren.
- Keine Übertragbarkeit: Ein Riester-Vertrag kann weder abgetreten noch auf andere übertragen werden.
- Sicherheit: Das angesparte Kapital darf weder gepfändet noch beliehen werden.
- Transparenz: Anbieter müssen die Sparer jährlich über die einbehaltenen Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten informieren. Auch bei einem Vertragswechsel müssen die damit verbundenen Kosten offengelegt werden.
- Unisex-Tarife: Frauen und Männer zahlen bei neu abgeschlossenen Verträgen den gleichen Beitrag.
Diese Zertifizierungskriterien geben lediglich an, welche Altersvorsorge-Verträge gefördert werden können. Eine Zertifizierung ist jedoch kein Gütesiegel für die Qualität eines Riester-Vertrages.
Kann ich für jede private Altersvorsorge die Riester-Zulage erhalten?
Wie viel muss ich jährlich sparen, um die Riester-Förderung zu erhalten?
Der Staat fördert Riester-Verträge mit Zulagen und steuerlichen Vorteilen. Basis der Riester-Förderung ist die Grundzulage für den Sparer und gegebenenfalls dessen Ehepartner. Wie hoch die Grundzulage ausfällt, hängt vom Sparbetrag ab. Um die volle Förderung zu bekommen, musst du vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens sparen, mindestens aber den Sockelbetrag von 60 Euro. Bei Beamten sind die Besoldung und Amtsbezüge maßgebend.
Wer weniger anspart, erhält weniger Zulage. Wer zwischendurch nicht liquide ist, kann seinen Riester-Vertrag aussetzen, erhält dann jedoch auch keine staatliche Förderung. Nicht-förderberechtigte Ehepartner können die Grundzulage erhalten, wenn sie einen eigenen Riester-Vertrag haben und mindestens den Sockelbetrag von 60 Euro einzahlen.
Beispiel
Wie sich die Förderung auswirkt, zeigt die folgende Berechnung für eine Familie mit zwei Kindern:
Das Brutto-Familieneinkommen liegt bei 40.000 Euro im Jahre 2024. Für die volle Förderung müssen im Jahr 2025 mindestens 1.600 Euro in den Riester-Vertrag fließen.
Dabei hilft der Staat mit der Grundzulage von insgesamt 350 Euro für beide Ehepartner.
Hinzu kommt die Kinderzulage von 185 Euro pro Kind (geboren vor 2008) bzw. 300 Euro pro Kind (geboren ab 2008). Zusammen sind das bei 2 Kindern (geb. vor 2008) 720 Euro an staatlichen Zulagen, die der Familie jährlich zustehen. Diese werden von den 1.600 Euro Mindestsparleistung abgezogen, sodass die Familie selbst nur 880 Euro im Jahre 2025 aufbringen muss. Bei einem geringeren Eigenbeitrag wird die Förderung entsprechend gekürzt.
Wie viel muss ich jährlich sparen, um die Riester-Förderung zu erhalten?
Was ist Wohn-Riester und wie muss ich dies versteuern?
Zum 1. Januar 2008 trat das Eigenheimrenten-Gesetz in Kraft. Bei der Eigenheimrente werden die Zulagen vom Staat und die eigenen Sparbeiträge genutzt, um einen Hausbau zu finanzieren, eine Wohnung zu kaufen oder ein Wohnobjekt zu entschulden. Vorausgesetzt, es handelt sich um eine selbst genutzte Immobilie. Die Förderung kannst du erhalten, sobald dir eine Riester-Förderung zusteht. Anspruch auf staatliche Förderung über einen Riester-Vertrag haben alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind sowie Beamte.
Komplizierte Versteuerung
Allerdings wird bei der Eigenheimrente die sogenannte nachgelagerte Besteuerung angewandt. Die Beiträge bleiben steuerfrei, erst die Rente selbst musst du versteuern - mit deinem persönlichen Steuersatz. Und da wird es ein bisschen kompliziert beim Wohn-Riester: Die Beiträge und Zulagen sollen inklusive angenommener Zinsen von zwei Prozent auf einem imaginären "Wohnförderkonto" verbucht werden. Auf das Konto kann man jedoch nicht zugreifen, denn das dort erfasste Guthaben wird ja in die Immobilienförderung gesteckt und existiert im Prinzip gar nicht mehr. Zu Beginn der "Auszahlungsphase" also, wenn die anderen - "herkömmlichen" Riester-Sparer ihre Rente bekommen und diese als Einnahmen versteuern müssen, erhält auch der Wohn-Riester-Sparer einen Bescheid über seine Steuerschuld, die sich auf dem imaginären Konto in den vergangenen Jahren angesammelt hat.
Dann hat der Eigenheim-Rentner die Wahl: Alles auf einmal versteuern: Zur Belohnung bekommt er einen Rabatt von 30 Prozent. Oder die schrittweise Besteuerung: Hierbei kann er über einen Zeitraum bis zu 23 Jahren wie jeder, der eine regelmäßige Riester-Rente bezieht, seine Steuerschuld in Raten begleichen. Auch hier richtet sich der Steuersatz nach dem gesamten Einkommen des Rentners.
Noch ein Knackpunkt: Falls du die Einmalversteuerung gewählt hattest, gilt Folgendes:
Wenn du innerhalb von 20 Jahren nach Beginn der Rentenphase die Selbstnutzung der Wohnimmobilie aufgibst, muss auch der Restbetrag des Auflösungsbetrages von 30 % mit dem individuellen Steuersatz als "sonstige Einkünfte" versteuert werden. Doch aufgepasst: Zu versteuern ist der Rest des Auflösungsbetrages von 30 %
- mit dem eineinhalbfachen Betrag, wenn das steuerschädliche Ereignis in den ersten 10 Jahren nach Beginn der Rentenphase eintritt (diese Strafbesteuerung verstehe, wer will!),
- mit dem einfachen Betrag, wenn das steuerschädliche Ereignis zwischen dem 10. und 20. Jahr nach Beginn der Rentenphase eintritt. Nicht maßgebend ist also der Zeitraum nach Aufgabe der Selbstnutzung.
Was ist Wohn-Riester und wie muss ich dies versteuern?
Was kann ich machen, wenn ich die Bescheinigung von meinem Riester-Anbieter noch nicht erhalten habe?
Falls du bei Abgabe deiner Steuererklärung noch keine Anbieterbescheinigung zu deinem Riester-Vertrag vorliegen hast, sollte dich dies nicht an der Abgabe der Steuererklärung hindern. Im Allgemeinen hat der Anbieter die Daten bereits elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet. Gleichwohl gilt: Wenn du später die Anbieterbescheinigung mit der "Anlage AV" einreichst, kann auch ein bereits bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid geändert werden. Der Steuerbescheid wird nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO geändert, wenn die "Anlage AV" und die Anbieterbescheinigung erst nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides eingereicht werden. Das bedeutet: Änderung wegen nachträglich bekannt gewordener neuer Tatsache (OFD Niedersachsen vom 16.2.2010, S 0351-67-St 144).
Was kann ich machen, wenn ich die Bescheinigung von meinem Riester-Anbieter noch nicht erhalten habe?
Wie kann ich die Förderberechtigung beweisen?
Um deine Förderberechtigung zu belegen, musst du eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit nachweisen. Als mittelbar begünstigter Ehepartner musst du die Heirat nachweisen. Um die Zulage für deine Kinder zu beantragen, brauchst du einen Kindergeldbescheid.
Und um die Höhe deiner Mindesteinzahlung (vier Prozent des Jahresbruttogehaltes für das Vorjahr) zu ermitteln, musst du dein Einkommen nachweisen. Weitere Unterlagen können - ja nach Anbieter und Riester-Produkt - erforderlich sein.
Wie kann ich die Förderberechtigung beweisen?
Wie schließe ich einen Riester-Vertrag ab?
Zunächst einmal solltest du dich über die verschiedenen Anlagemöglichkeiten informieren. Was passt am besten zur persönlichen Risikobereitschaft? Wenn man weiß, in welche Form der Riester-Vorsorge man investieren will, sollte man sich über ein gutes Produkt informieren. Geeignet sind nur Produkte, die ein Zertifikat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung haben.
Das Zertifikat ist jedoch keine Aussage über die Qualität oder die Rendite eines Angebots. Es sagt für den Sparer nur aus, dass das entsprechende Produkt über Riester gefördert wird. Hierzu kann man sowohl verschiedene Tests in Zeitschriften oder im Internet zu Rate ziehen als auch einen Berater konsultieren. Ebenso sollte man sich bei einer Versicherung oder Bank die mögliche Rendite unverbindlich errechnen lassen und sich natürlich genau nach den anfallenden Kosten (z.B. Abschlussgebühr) erkundigen.
Ist die Entscheidung gefallen, sollte man einen Termin bei der Bank oder Versicherung machen und sich dort in Ruhe die Unterlagen durchsehen und auf jeden Fall alle Unklarheiten durch gezieltes Nachfragen beseitigen. Wo du einen Vertrag auf eine Riester-Rente abschließen, richtet sich natürlich nach der Art der Anlage. Ist die Entscheidung gefallen, ob du eine klassische Rentenversicherung, einen Fondssparplan oder einen Banksparplan abschließen möchtest, gehst du entweder zu einer Versicherung, bzw. deren Vermittler oder zu einer Bank.
Möchtest du in Wohn-Riester investieren, wende dich an eine Bausparkasse. Allerdings wird der Banksparplan als Riester-Variante bisher nur von wenigen Banken angeboten.
Wie schließe ich einen Riester-Vertrag ab?