Feldhilfen
Trage hier inländische Einkünfte ein, die auch im Ausland besteuert wurden – zum Beispiel aus selbstständiger Tätigkeit oder Beteiligungen.
Die Daten stammen meist aus der Anlage G (Gewerbebetrieb) oder Anlage S (Selbstständige Arbeit).
Ein Nachweis über die ausländische Steuer ist erforderlich.