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Feldhilfe: (2024) Die Zweitwohnung bestand ununterbrochen bis

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Die Zweitwohnung bestand ununterbrochen bis

Falls du deine Zweitwohnung im Veranlagungsjahr 2024 aufgegeben hast, gib hier das Datum der Wohnungsaufgabe an.

Solltest du die Wohnung erst nach dem 31.12.2024 aufgegeben haben, dann trage in dieses Feld den 31.12.2024 ein.

Wichtig: Du kannst anlässlich der Beendigung der doppelten Haushaltsführung die Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen.