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Feldhilfe: (2024) Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten bei Auswärtstätigkeit

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten bei Auswärtstätigkeit

Hat dein Arbeitgeber dir steuerfrei Fahrtkosten für eine Auswärtstätigkeit (z. B. Dienstreisen) erstattet, gib diese bitte hier an.

Die eingetragenen Beiträge werden automatisch in den Werbungskosten bei den "Reisekosten" berücksichtigt.