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Feldhilfe: (2024) Sind dir Kinderbetreuungskosten für <%0500107%> entstanden?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Sind dir Kinderbetreuungskosten für <%0500107%> entstanden?

Wenn Dir im Veranlagungszeitraum 2024 Aufwendungen für die Kinderbetreuung Deines Kindes entstanden sind, wähle "ja" aus.

Kinderbetreuungskosten können steuerlich geltend gemacht werden, wenn das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

Die Kinderbetreuungskosten sind als Sonderausgaben abziehbar.