Feldhilfe:
(2024)
Hast du regelmäßige Unterhaltszahlungen erhalten?
Wähle "ja", wenn du 2024 regelmäßige Unterhaltszahlungen von deinem geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartner erhalten hast und dieser die Zahlungen als Sonderausgaben absetzt (Realsplitting mit deiner Zustimmung über die Anlage U).
Die Unterhaltszahlungen sind nur dann steuerpflichtig für dich, wenn:
- die Zahlungen von deinem geschiedenen oder getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartner stammen,
- du dem sogenannten Realsplitting zugestimmt hast (über die Anlage U) und
- dein Ex-Partner die Zahlungen als Sonderausgaben absetzt.
In diesem Fall musst du die erhaltenen Beträge als sonstige Einkünfte versteuern.
Beispiel: Du erhältst 2024 monatlich 1.000 Euro Unterhalt von deiner geschiedenen Ehefrau. Du hast der steuerlichen Berücksichtigung über Anlage U zugestimmt.