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Feldhilfe: (2024) Art der Bescheinigung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Art der Bescheinigung

Wähle hier die Art der Steuerbescheinigung aus, die du in deiner Steuererklärung angeben möchtest. Je nach Auswahl werden dir die entsprechenden Zeilen zur Eingabe deiner Kapitalerträge angezeigt.

Folgende Optionen stehen zur Verfügung:

Steuerbescheinigung für Privatkonten/-depots

Diese Bescheinigung erhältst du in der Regel von deiner Bank oder deinem Broker. Sie enthält Angaben zu Kapitalerträgen wie Zinsen aus Spar- und Tagesgeldkonten, Dividenden aus Aktien, Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sowie zur einbehaltenen Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.

Hierbei handelt es sich meist um inländische Kapitalerträge, die bereits dem Steuerabzug unterlegen haben.

Steuerbescheinigung für eine Lebensversicherung

Betrifft Erträge aus Lebensversicherungen, z. B. Auszahlungen oder Überschüsse. Diese unterliegen der Abgeltungsteuer, sofern bestimmte Voraussetzungen – wie Laufzeit oder Alter bei Auszahlung – nicht erfüllt sind.
 
Zinsen vom Finanzamt auf Steuererstattungen

Zinsen auf Steuererstattungen (§ 233a AO) gelten als steuerpflichtige Kapitalerträge und müssen manuell in der Anlage KAP eingetragen werden – sie werden nicht automatisch berücksichtigt.

Sonstige Steuerbescheinigung

Wähle diese Option bei Bescheinigungen, die keiner der genannten Kategorien entsprechen – z. B. bei ausländischen Kapitalerträgen. In der Regel handelt es sich um Erträge ohne inländischen Steuerabzug.

Belegvorhaltepflicht: Steuerbescheinigungen müssen nicht mehr mit der Steuererklärung eingereicht werden, sondern sind nur auf Anforderung des Finanzamts vorzulegen.

Ausnahme: Die Bescheinigung ist beizufügen, wenn

  • Verluste geltend gemacht oder
  • einbehaltene Steuern angerechnet werden sollen.