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Feldhilfe: (2024) Sonstige (freiwillige) Beiträge zur Rentenversicherung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Sonstige (freiwillige) Beiträge zur Rentenversicherung

Trage hier Versicherungsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ein, die geleistet wurden aufgrund

  • einer freiwilligen Versicherung,
  • einer Höherversicherung oder
  • einer Pflicht-Versicherung von Nichtarbeitnehmern, z. B. für
    • selbständig tätige Hebammen mit Versicherungspflicht
    • selbständige Künstler und Publizisten (Beiträge der Künstlersozialkasse).

Gib nur Beiträge an, die Du selbst getragen hast.

Beachte: Beiträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind, musst Du hier nicht nochmal erfassen.