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Feldhilfe: (2024) Besaß der Betrieb Büroausstattung?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Besaß der Betrieb Büroausstattung?

Wähle Ja, wenn du Angaben zu Büroausstattungen machen willst, die sich im Betriebsvermögen befinden.

Hierzu gehören u.a. Computer, Büro- und Geschäftsausstattung. Ebenfalls gehören dazu Computerprogramme, die keine Befehlsstruktur, sondern nur allgemein bekannte Daten enthalten.

Hinweis: Im Jahr der Anschaffung ist die ermittelte Jahres-AfA nur zeitanteilig absetzbar, und zwar für jeden Monat exakt mit einem Zwölftel. Das gleiche gilt bei einem Verkauf des Wirtschaftsguts. Den verbleibenden Rest aus dem Anschaffungsjahr setzt du im Anschluss an die reguläre Abschreibungsdauer ab.