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Feldhilfe: (2024) BAFöG, Berufsausbildungsbeihilfe

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): BAFöG, Berufsausbildungsbeihilfe

Wenn du BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten hast, gib den erhaltenen Betrag hier an.

BAföG und Ausbildungsbeihilfen gehören grundsätzlich zu den steuerfreien Einnahmen.

Für die Ermittlung des verfügbaren Einkommens werden die erhaltenen Beträge allerdings benötigt.