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Feldhilfe: (2024) Aufwendungen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Aufwendungen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen

Gib hier die anteilig auf dich umgelegten Aufwendungen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse an, die deine Hausverwaltung für den Wohnkomplex getragen hat. Dazu zählen z. B. festangestellte Hausmeister, Reinigungskräfte oder Gärtner. 

Die Höhe des abzugsfähigen Betrags entnimmst du deiner Nebenkostenabrechnung, Hausgeldabrechnung oder einer speziellen "Bescheinigung nach § 35a EStG".