Wie kann ich Ausbildungskosten als Sonderausgaben absetzen?
Die Ausgaben für eine erstmalige Berufsausbildung kannst du bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzen. Das heißt, diese Kosten mindern dein zu versteuerndes Einkommen und somit natürlich auch deine Steuerlast. So kannst du möglicherweise aus deiner im Laufe des Jahres vorausgezahlten Steuer eine Rückzahlung erhalten. Oder eine mögliche Nachzahlung verringert sich für dich.
Findet deine Ausbildung jedoch im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses, z.B. einer Lehre oder eines Referendariats statt, gilt eine andere Regelung: In diesem Fall kannst du die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten absetzen, weil die Bezüge aus dem Ausbildungsverhältnis steuerpflichtig sind. Als Werbungskosten sind die Kosten ebenfalls absetzbar, wenn es sich bei der Ausbildung um deine zweite Berufsausbildung handelt, d.h. du bereits eine erste Berufsausbildung abgeschlossen hast.
Ob eine Bildungsmaßnahme als Fortbildung oder als Ausbildung gilt, macht steuerlich einen großen Unterschied. Bei einer Fortbildung sind die Ausgaben in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abziehbar. Bei einer Ausbildung kannst du die Kosten nur in begrenztem Umfang als Sonderausgaben absetzen. Geht es bei einer Ausbildung oder einem Studium lediglich um Allgemeinbildung oder ein Hobby, sind die Kosten gar nicht absetzbar.
Bei zusammen veranlagten Eheleuten ist es unerheblich, wer von beiden die Kosten für die Ausbildung eines der Ehepartner gezahlt hat. Wenn sich beide Ehepartner in einer Ausbildung befinden, kann jeder seine Aufwendungen bis zum Höchstbetrag von 6.000 Euro angeben. Hierzu muss allerdings jeder Partner seine Kosten einzeln auflisten. Ein Ehepaar kann also maximal 12.000 Euro der Ausbildungskosten als Sonderausgaben absetzen. Allerdings kann ein Ehepartner nicht einen Teil seines Höchstbetrages auf den anderen übertragen, wenn er diesen nicht voll ausschöpft.
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