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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


 

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Sonstige Beiträge zur Basisabsicherung

Welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kann ich geltend machen?

Du kannst deine kompletten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die so genannte Basisabsicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt zieht von den gezahlten Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung lediglich vier Prozent pauschal für Krankengeld ab.

Für Privatversicherte gilt: Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung werden nur in Höhe des Basisbeitrags der privaten Krankenversicherung anerkannt. Wahlleistungen, wie Chefarztbehandlung oder Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus, werden im Rahmen der "anderen Versicherungsbeiträge" berücksichtigt, sofern dafür noch Spielraum beim abzugsfähigen Höchstbetrag besteht.

Wenn du einen weitergehenden Vertrag hast, ermittelt die PKV den genauen Anteil der Basisabsicherung. Falls du nicht über den Höchstbetrag von 1.900 Euro (Selbständige 2.800 Euro) mit deinen Beiträgen zur Krankenversicherung kommst, kannst du noch Beiträge für weitere Versicherungen geltend machen. Begünstigt sind beispielsweise Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zu einer zusätzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung, zur privaten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, zu Unfall- oder Haftpflichtversicherungen oder zu Risikolebensversicherungen. Kapitallebens- und Rentenversicherungen können als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn die Policen vor 2005 abgeschlossen wurden.

Beispiel

Ein Ehepaar zahlt im Jahr ohne Krankengeld insgesamt 4.600 Euro an Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung. Damit übersteigen die Beiträge die gemeinsame Höchstsumme von 3.800 Euro (zweimal 1.900 Euro). Dennoch sind sie in dieser Höhe als Sonderausgaben absetzbar, doch weitere Versicherungsbeiträge, wie Unfall- oder Kfz-Haftpflichtversicherung, können nun nicht mehr abgesetzt werden.

Da der allgemeine Beitragssatz bei gesetzlich Versicherten das Krankengeld mit absichert, werden die Beiträge pauschal um 4 % gekürzt. Die Kürzung erfolgt nur dann, wenn im Krankheitsfall ein Anspruch auf Krankengeld besteht. Die Kürzung wird vom Finanzamt vorgenommen. Bis 2014 erfolgte die Kürzung nicht vom einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag. Seit 2015 gilt folgende Rechtslage: Der neu ausgestaltete kassenindividuelle einkommensabhängige Zusatzbeitrag wird nunmehr als originärer Bestandteil des Krankenversicherungsbeitrags gewertet und ist daher in die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des vierprozentigen Kürzungsbetrags einzubeziehen. Eine Differenzierung des Beitrags in einen Grundbeitrag und den Zusatzbeitrag erfolgt jetzt nicht mehr.

(2024): Welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kann ich geltend machen?

Feldhilfen

Sonstige Beiträge zu gesetzlichen Krankenversicherungen

Gib hier die im Jahr 2024 gezahlten Versicherungsbeiträge zu deiner Krankenversicherung an (z.B. bei Rentnern und freiwillig versicherten Selbstzahlern).

Erfasse hier keine Beträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 25 - "Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung" - enthalten sind.

Beiträge zu freiwilligen Pflegeversicherungen

Gib hier die im Jahr 2024 gezahlten Beiträge in eine freiwillige private Pflegeversicherung (auch: Pflegezusatzversicherung) an.

 

Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung

Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung: Die Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung.

Die Zuschüsse hast du bei Steuererklaerung-Polizei.de im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfasst.

Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge musst du hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Steuererklaerung-Polizei.de automatisch übernommen und bei der Berechnung deiner Steuererstattung berücksichtigt.

Sonstige Beiträge zu sozialen Pflegeversicherungen

Gib hier die im Jahr 2024 gezahlten Versicherungsbeiträge zur Pflegeversicherung an (z.B. bei Rentnern und freiwillig versicherten Selbstzahlern).

Erfasse hier keine Beträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 26 - "Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung" - enthalten sind.

... darin enthaltene Beiträge, aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt.

Gib hier den Beitragsteil an, der in den oben eingetragenen Zusatzbeiträgen enthalten ist und aus dem sich ein Anspruch auf Krankengeld ableiten lässt.

Erfasse hier keine Beträge, die du bereits im Bereich der Lohnsteuerbescheinigung eingegeben hast.

Erstattungen der Kranken-/Pflegeversicherung

Gib hier die im Jahr 2024 von der Krankenversicherung bzw. der Pflegeversicherung erhaltenen Beitragserstattungen und Beitragsrückzahlungen an.

... darin enthaltene Beiträge mit Anspruch auf Krankengeld.

Gib hier den Anteil an den im Jahr 2024 erhaltenen Beitragserstattungen und Beitragsrückzahlungen an, aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergeben hat.

Zuschuss zu den Beiträgen der Kranken- und / oder Pflegeversicherung

Gib hier die Höhe der Zuschüsse an, die Dir von Deiner Kranken- und / oder Pflegeversicherung bescheinigt wurden. Bitte erfasse hier die erhaltenen Zuschüsse zu einer freiwilligen gesetzlichen Kranken- und / oder Pflegeversicherung.

Dazu gehören u. a. steuerfreie Zuschüsse

  • des Arbeitgebers (bei einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung)
  • der Künstlersozialkasse,
  • von Behörden und öffentlichen Stellen
  • aufgrund des Abgeordnetengesetzes.

Steuerfreie Zuschüsse mindern die abziehbaren Beiträge.

Erhaltener Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Erhaltener Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung lt. Rentenbescheinigung

Wichtig: Alle bereits in dem Bereich "Gesetzliche Renten" erfassten Beiträge und Zuschüsse trägst du hier nicht noch einmal ein.

Beiträge für Wahl-, Komfort und Zusatzleistungen

Gib hier die im Jahr 2024 gezahlten Beitragsanteile für freiwillige Zusatzversicherungen und Wahlleistungen ein, also Beiträge, die über die Basisversorgung hinausgehen.

Darunter fallen Wahl-, Komfort- und Zusatzleistungen wie z.B.

  • Einbettzimmer,
  • Chefarztbehandlung,
  • Zahnersatzversicherung,
  • Heilpraktiker,
  • Krankentagegeld- oder
  • Krankengeldversicherung.

Außerdem kannst du hier Beiträge für eine Reisekrankenversicherung (Auslandskrankenversicherung) angeben.

Summe der Beiträge

Summe der sonstigen Beiträge zur Basisabsicherung