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Kranken-/Pflegeversicherung für andere Personen

 

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Kranken-/Pflegeversicherung für andere Personen



Welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kann ich geltend machen?

Du kannst deine kompletten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die so genannte Basisabsicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt zieht von den gezahlten Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung lediglich vier Prozent pauschal für Krankengeld ab.

Für Privatversicherte gilt: Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung werden nur in Höhe des Basisbeitrags der privaten Krankenversicherung anerkannt. Wahlleistungen, wie Chefarztbehandlung oder Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus, werden im Rahmen der "anderen Versicherungsbeiträge" berücksichtigt, sofern dafür noch Spielraum beim abzugsfähigen Höchstbetrag besteht.

Wenn du einen weitergehenden Vertrag hast, ermittelt die PKV den genauen Anteil der Basisabsicherung. Falls du nicht über den Höchstbetrag von 1.900 Euro (Selbständige 2.800 Euro) mit deinen Beiträgen zur Krankenversicherung kommst, kannst du noch Beiträge für weitere Versicherungen geltend machen. Begünstigt sind beispielsweise Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zu einer zusätzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung, zur privaten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, zu Unfall- oder Haftpflichtversicherungen oder zu Risikolebensversicherungen. Kapitallebens- und Rentenversicherungen können als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn die Policen vor 2005 abgeschlossen wurden.

Beispiel

Ein Ehepaar zahlt im Jahr ohne Krankengeld insgesamt 4.600 Euro an Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung. Damit übersteigen die Beiträge die gemeinsame Höchstsumme von 3.800 Euro (zweimal 1.900 Euro). Dennoch sind sie in dieser Höhe als Sonderausgaben absetzbar, doch weitere Versicherungsbeiträge, wie Unfall- oder Kfz-Haftpflichtversicherung, können nun nicht mehr abgesetzt werden.

Da der allgemeine Beitragssatz bei gesetzlich Versicherten das Krankengeld mit absichert, werden die Beiträge pauschal um 4 % gekürzt. Die Kürzung erfolgt nur dann, wenn im Krankheitsfall ein Anspruch auf Krankengeld besteht. Die Kürzung wird vom Finanzamt vorgenommen. Bis 2014 erfolgte die Kürzung nicht vom einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag. Seit 2015 gilt folgende Rechtslage: Der neu ausgestaltete kassenindividuelle einkommensabhängige Zusatzbeitrag wird nunmehr als originärer Bestandteil des Krankenversicherungsbeitrags gewertet und ist daher in die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des vierprozentigen Kürzungsbetrags einzubeziehen. Eine Differenzierung des Beitrags in einen Grundbeitrag und den Zusatzbeitrag erfolgt jetzt nicht mehr.

(2024): Welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kann ich geltend machen?



Kranken-/Pflegeversicherung für Dritte

Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können grundsätzlich beim Versicherungsnehmer berücksichtigt werden.

In Fällen, in denen du als Versicherungsnehmer auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des von dir (mit-) versicherten Kindes, für welches kein Anspruch auf Freibeträge für Kinder oder Kindergeld besteht, oder des eingetragenen Lebenspartners / der eingetragenen Lebenspartnerin geltend machst, kannst du die entsprechenden Eintragungen vornehmen. Deine Beiträge kannst du als Sonderausgaben absetzen und in der "Anlage Vorsorgeaufwand" eintragen.

Bitte vergiss nicht, die Identifikationsnummer der mitversicherten Person anzugeben.

(2024): Kranken-/Pflegeversicherung für Dritte

Feldhilfen

Hast du Beiträge für die Kranken-/Pflegeversicherung anderer Personen bezahlt?

Wähle Ja, wenn du Beiträge in die Kranken- und/oder Pflegeversicherung für andere Personen geleistet hast.

"Andere Personen" sind beispielsweise:

  • Kinder, für die du kein Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag hast
  • eingetragene/r Lebenspartner/in

Wichtig: Hast du Beiträge für Kinder geleistet, für die ein Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag besteht, sind die Angaben im Bereich "Kinder" (in der "Anlage Kind") vorzunehmen.

Steuer-ID

Trage hier die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer der Person ein, für die Du Beiträge in die Kranken-/Pflegeversicherung gezahlt hast.

Name, Vorname und Geburtsdatum der mitversicherten Person

Trage hier Name, Vorname und Geburtsdatum der mitversicherten Person ein, für die Du Beiträge in die Kranken-/Pflegeversicherung gezahlt hast.

Übernommene Beiträge zur Basiskrankenversicherung

Trage hier die für eine dritte Person gezahlten Krankenversicherungsbeiträge ein.

Übernommene Beiträge zur Pflegepflichtversicherung

Trage hier die für eine dritte Person gezahlten Pflegeversicherungsbeiträge ein.

Erhaltene Erstattungen

Trage hier die Summe der Erstattungen ein, die Du von der Kranken- bzw. Pflegeversicherung für eine dritte Person erhalten hast.

Übernommene Beiträge Wahlleistungen

Trage hier die für eine dritte Person gezahlten Beiträge für Wahl-, Komfort und Zusatzleistungen ein, z.B. Einbettzimmer, Chefarzt, Zahnersatz, Heilpraktiker, Krankengeld.

Summe der Versicherungsbeiträge (abzgl. Erstattungen)

Versicherungsbeiträge für Dritte