Alle Ausgaben, die dir im Zusammenhang mit der vermieteten Immobilie entstehen, kannst du als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen insbesondere folgende Aufwendungen:
Nebenkosten, die du mit deinen Mietern abrechnest, kannst du nur dann als Werbungskosten in deiner Steuererklärung angeben, wenn du diese auch als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung einträgst.