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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


 

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Kontoführungsgebühren



Wann kann ich Kontoführungsgebühren absetzen?

Das Finanzamt erkennt ohne Nachweise einen Pauschbetrag von 16 Euro pro Jahr für beruflich veranlasste Überweisungen als Werbungskosten an. Beträge, die darüber hinausgehen, sind als Werbungskosten nur mit dem Teil abzugsfähig, der auf die Buchung von Gehaltsgutschriften entfällt.

Du kannst darüber hinaus Kosten für beruflich veranlasste Überweisungen, z.B. zur Begleichung von Rechnungen für Arbeitsmittel in Deiner Steuererklärung angeben.

(2024): Wann kann ich Kontoführungsgebühren absetzen?



Kann ich auch Gebühren für Kreditkarten absetzen?

Ja, das ist möglich. Aber nur wenn du nachweisen kannst, dass du die Kreditkarte so gut wie ausschließlich bei Auswärtstätigkeiten nutzt. Ansonsten solltest du die Kosten deiner Kreditkarte in einen privaten und beruflichen Teil splitten.

Ermittle den beruflichen Nutzungsanteil in Prozent. Den Kostenanteil, der auf die berufliche Nutzung entfällt, kannst du als Werbungskosten abziehen.

Einen speziellen Nachweis gibt es für diese Kosten nicht. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise, die Kreditkartenauszüge von drei aufeinanderfolgenden Monaten des Steuerjahres in Kopie beizufügen. Mach deutlich, welcher Anteil des Kreditkartenumsatzes beruflich bedingt war. Diesen Prozentsatz bezogen auf die Gebühren der Kreditkarte kannst du dann in der Steuererklärung geltend machen.

(2024): Kann ich auch Gebühren für Kreditkarten absetzen?

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Kontoführungsgebühren

Kontoführungsgebühren werden von den Finanzämtern immer mit einem Pauschbetrag in Höhe von 16 Euro pro Jahr als Werbungskosten ohne Nachweis anerkannt.

Der Betrag von 16 Euro ist ein Jahresbetrag. Du kannst den Betrag also auch dann absetzen, wenn du erst im Dezember ein Konto eröffnen. Diesen Betrag darfst du auch dann geltend machen, wenn dir der Arbeitgeber für die Kosten der Kontoführung einen Ersatz zahlt. Der Kostenersatz ist nämlich steuerpflichtig und wird zusammen mit deinem Gehalt versteuert.

Wichtig: Solltest du ein kostenloses Konto haben, für das auch keine Kontoführungsgebühren anfallen, dann kannst du leider keine pauschalen Kosten geltend machen.