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Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Mobilitätsprämie

Mobilitätsprämie muss beantragt werden!

Geringverdiener, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegen (11.784 Euro bei Alleinstehenden, 23.568 Euro bei Verheirateten), zahlen regelmäßig keine Steuern und können daher auch nicht von dieser Erhöhung profitieren. Du bekommst eine sog. "Mobilitätsprämie für Geringverdiener".

Da bei dir ein höherer Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug keine entsprechende steuerliche Entlastung bringt, erhältst du ab dem 21. Kilometer 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale. Wer einen kürzeren Arbeitsweg hat, geht allerdings leer aus.

Ab dem 1.1.2022 hast du die Möglichkeit, alternativ zur erhöhten Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer eine Mobilitätsprämie in Höhe von 14 Prozent dieser erhöhten Pauschale zu wählen. Das sind 0,0532 Euro pro Entfernungskilometer ab 2022. Für das Jahr 2021 sind es 0,049 Euro je Entfernungskilometer (14 % von 0,35 Euro).

Die Mobilitätsprämie wird Geringverdienern gewährt, wenn mit den Fahrtkosten der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro überschritten wird. Sie gilt auch für wöchentliche Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung. Das Finanzamt setzt die Mobilitätsprämie fest und zahlt sie direkt an den Steuerzahler aus, sofern mindestens 10 Euro anfallen. Die Beantragung der Mobilitätsprämie kann sich insbesondere für Auszubildende bei weiten Entfernungen zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte lohnen, denn bei ihnen liegt das zu versteuernde Einkommen häufig unter dem Grundfreibetrag.

Achtung: Geringverdiener müssen in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Die Mobilitätsprämie bekommst du allerdings ohne Steuererklärung nicht. Zu diesem Zweck muss also eine Steuererklärung mit der neuen "Anlage Mobilitätsprämie" abgegeben werden (§ 105 Abs. 1 EStG, geändert durch das "Jahressteuergesetz 2020" vom 21.12.2020).

(2024): Mobilitätsprämie muss beantragt werden!

Feldhilfen

Soll ein Antrag auf Mobilitätsprämie gestellt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind?

Wenn du einen Antrag auf Mobilitätsprämie stellen willst, wähle "ja" aus.

Um die Mobilitätsprämie zu beantragen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das zu versteuernden Einkommen muss unter dem Grundfreibetrag von 11.784 Euro (Ledige) bzw. 23.568 Euro (Verheiratete) liegen.
  • Die einfache Entfernung zur Arbeit muss mehr als 20. Kilometer betragen. Erst ab dem 21. Kilometer kann die erhöhte Entfernungspauschale von 38 Cent geltend gemacht werden.
  • Die Mobilitätsprämie muss zusammen mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden.
  • Eine Festsetzung der Mobilitätsprämie erfolgt erst ab einem Betrag von 10 Euro.

Die Mobilitätsprämie beträgt aktuell 14 Prozent der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage ist die erhöhte Entfernungspauschalen von 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer.

Eine Festsetzung erfolgt allerdings nur, wenn die Mobilitätsprämie mindestens 10 Euro beträgt.

Wird die Mobilitätsprämie in Anspruch genommen, so ist im Gegenzug der Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug um die Bemessungsgrundlage der Mobilitätsprämie zu mindern.

Der Antrag auf Mobilitätsprämie bezieht sich auf Einkünfte als Nichtarbeitnehmer?

Wähle "ja" aus, wenn du als Nicht-Arbeitnehmern einen Antrag auf Mobilitätsprämie stellen willst und dein Fahrtweg zur Betriebsstätte bzw. Tätigkeitsstätte über 20 Kilometer betrug oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung durchgeführt wurden.

Die betrifft alle Personen mit Einkünften aus

  • Gewerbebetrieb,
  • Selbständiger Arbeit,
  • Vermietung und Verpachtung oder
  • sonstige Einkünfte.

In der folgenden Eingabemaske kannst du dann Angaben zu den zurückgelegten Fahrtwegen und zu Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung machen.

Hinweis: Die Anlage L - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft inkl. Weinbau - wird von Steuererklaerung-Polizei.de nicht unterstützt. Daher kann auch die Mobilitätsprämie für die Einkunftsart Land- und Forstwirtschaft hier nicht beantragt werden.

Aufgesuchter Zielort

Gib hier eine Bezeichnung für den aufgesuchten Zielort ein.

  • Bei Einkünften aus einem Gewerbebetrieb gib den Namen der Betriebsstätte an.
  • Die Bezeichnung der Tätigkeit gib bei Einkünften aus selbständiger Arbeit an.
  • Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gib die Bezeichnung des Vermietungsobjekts an.
  • Hast du sonstige Einkünfte erzielt, gib eine Bezeichnung für die sonstigen Einkünfte an.

Hinweis: Die Anlage L - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft inkl. Weinbau - wird von Steuererklaerung-Polizei.de nicht unterstützt. Daher kann auch die Mobilitätsprämie für die Einkunftsart Land- und Forstwirtschaft hier nicht beantragt werden.

Einkunftsart

Mache bitte Angaben, welche der folgenden Einkunftsarten mit den Fahrten in Verbindung steht:

  • Gewerbebetrieb,
  • Selbständiger Arbeit,
  • Vermietung und Verpachtung oder
  • sonstige Einkünfte.

Hinweis: Die Anlage L - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft inkl. Weinbau - wird von Steuererklaerung-Polizei.de nicht unterstützt. Daher kann auch die Mobilitätsprämie für die Einkunftsart Land- und Forstwirtschaft hier nicht beantragt werden.

Anschrift

Bitte gib hier die Anschrift der Betriebsstätte bzw. Tätigkeitsstätte an:

  • PLZ
  • Ort
  • Straße
Hast du Fahrten zwischen deiner Wohnung und der Arbeitsstelle zurückgelegt?

Wenn du als Nicht-Arbeitnehmer Fahrten zwischen deiner Wohnung und der Arbeitsstelle zurückgelegt hast, wähle "ja" aus.

In den nachfolgenden Feldern gib die zurückgelegte Wegstrecke und die Anzahl der Tage an, an denen du die Betriebsstätte oder die Tätigkeitsstätte aufgesucht hast.

Anzahl der Tage

Gib hier die Anzahl der Tage an, an denen du die Betriebsstätte bzw. die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht hast.

Einfache Entfernung

Gib die einfache Entfernung zwischen deiner Wohnung und der ersten Betriebsstätte bzw. Tätigkeitsstätte an.

Bitte gib nicht die doppelte Strecke, sondern nur die Kilometer für den Hinweg an.

Hattest du Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung?

Beantworte die Frage mit "ja", wenn du als Nicht-Arbeitnehmer im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung Familienheimfahrten durchgeführt hast.

In den nachfolgenden Feldern gib die zurückgelegte Wegstrecke und die Anzahl der durchgeführten Familienheimfahrten an.

Anzahl der Familienheimfahrten

Bitte gib die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Familienheimfahrten an

Einfache Entfernung

Gib die einfache Entfernung zwischen deiner Wohnung und der ersten Betriebsstätte bzw. Tätigkeitsstätte an.

Bitte gib nicht die doppelte Strecke, sondern nur die Kilometer für den Hinweg an.