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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Werbungskosten

 

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Werbungskosten



Was sind Werbungskosten?

Als Werbungskosten gelten alle Kosten, die dir in unmittelbarem Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit entstanden sind. Diese Kosten kannst du steuerlich geltend machen, sofern sie nicht schon von deinem Arbeitgeber steuerfrei erstattet wurden.

Hierunter fallen u. a.:

  • Fahrtkosten zur Arbeit (Entfernungspauschale)
  • Berufsverband (z. B. Gewerkschaftsbeiträge)
  • Arbeitsmittel
  • Arbeitszimmer
  • Fortbildungskosten
  • Bewerbungskosten
  • Umzugskosten
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Reisekosten bei Auswärtstätigkeit
  • Kontoführungsgebühren
  • Steuerberatungskosten
Wichtig

Wenn du die Werbungskosten nicht einzeln geltend machst, berücksichtigt das Finanzamt - und auch Steuererklaerung-Polizei.de - automatisch einen Pauschbetrag von 1.230 Euro. Liegen die geltend gemachten Kosten unter dem Pauschbetrag, wird ebenfalls der Pauschbetrag berücksichtigt.

(2024): Was sind Werbungskosten?



Welche Werbungskosten kann ich in der Steuererklärung angeben?

Wer noch nie das Wort Werbungskosten gehört hat, vermutet vielleicht hinter dem Begriff Kosten für Reklame. Das ist falsch. Vielmehr handelt es sich bei Werbungskosten um Ausgaben, die dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis entstehen. Arbeitsmittel, Arbeitskleidung, Gewerkschaftsbeiträge, Fahrtkosten sind Beispiele für die Vielzahl von Werbungskosten.

Das Finanzamt gewährt jedem Arbeitnehmer für seine gesamten Werbungskosten einen pauschalen Betrag, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Diesen Betrag bekommt der Arbeitnehmer vom Finanzamt automatisch angerechnet und anerkannt. Werbungskosten bis zu diesem Betrag muss der Arbeitnehmer nicht durch Belege nachweisen. Derzeit liegt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei 1.230 Euro.

Werbungskosten als Arbeitnehmer (z.B. Fahrtkosten und Kontoführungsgebühren) können bei Steuererklaerung-Polizei.de im Bereich "Arbeitnehmer > Werbungskosten" erfasst werden.

Fahrtkosten für Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale, Pendlerpauschale)

Die Entfernungspauschale liegt bei 30 Cent pro einfachem Kilometer für die ersten 20 Entfernungskilometer und 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer (in 2021: 35 Cent). Die entsprechenden Werbungskosten für den Weg zur Arbeit errechnen sich wie folgt: Die einfache Entfernung multipliziert mit den Arbeitstagen im Steuerjahr und das wiederum multipliziert mit der Entfernungspauschale von 30 Cent bzw. 38 Cent.

Arbeitsmittel

Bei den meisten Finanzämtern kann man Kosten für Arbeitsmittel im Wert von insgesamt 110 Euro ohne Nachweis angeben. Hast du höhere Aufwendungen gehabt, solltest du alle Belege auf Nachfrage des Finanzamtes vorlegen können.

Berufsverbände

Als Berufsverbände werden die Interessenvertretungen eines Berufsstandes (z.B. Gewerkschaften, Beamtenbund, Arbeitgebervereinigungen) bezeichnet, die die Interessen ihrer Mitglieder im Hinblick auf deren berufliche und unternehmerische Tätigkeit wahrnehmen. Die Aufwendungen können in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Bewerbungskosten

Wenn du dich im vergangenen Jahr auf ein Stellenangebot beworben hast, sind dir dafür Kosten entstanden, die du in der Steuererklärung angeben solltest. Wenn du keine Einzelbelege für die entstandenen Aufwendungen vorlegen kannst, darfst du die Bewerbungskosten auch pauschal geltend machen. Das Finanzgericht Köln hält dabei für aufwendige Bewerbungsmappen 8,70 Euro und für einfache Bewerbungsmappen etwa über das Internet 2,70 Euro je Bewerbung für angemessen (FG Köln Az: 7 K 932/03).

Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand

Anders als bei der Fahrt zur Arbeitsstelle zählt bei einer Dienstreise (Einsatzwechseltätigkeit, Fahrtätigkeit) jeder gefahrene Kilometer. Die Dienstreisepauschale ist gestaffelt. Die mit einer Dienstreise verbundenen zusätzlichen Verpflegungskosten kann der Arbeitnehmer in einer genau festgelegten Höhe, der so genannten Verpflegungspauschale, als Werbungskosten steuerlich absetzen.

Doppelte Haushaltsführung

Wenn sich dein Arbeitsort weit entfernt von deinem Wohnort befindet und du aus diesem Grund eine Zweitwohnung beziehen musst, liegt eine doppelte Haushaltsführung vor. Bestimmte Kosten, die dir dadurch entstehen, kannst du von der Steuer absetzen.

>>> Weiterführende Informationen zu den einzelnen Werbungskosten finden Sie auf unseren Eingabeseiten, wenn Sie Ihre Steuererklärung bearbeiten! <<<

(2024): Welche Werbungskosten kann ich in der Steuererklärung angeben?



So setzt du Aufwendungen für Dienstreisen ab?

Schickt dich der Arbeitgeber auf Dienstreise (Auswärtstätigkeit), dann wird er dies in der Regel auch bezahlen. Wenn nicht, kannst du Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung und gegebenenfalls auch Nebenkosten wie Parkgebühren oder Gepäcktransport als Werbungskosten ansetzen.

Interessant wird es da, wo Dienstreisen mit Privatvergnügen verknüpft werden, etwa wenn du nach einem Kongress nicht direkt nach Hause reist, sondern noch ein paar Tage Privaturlaub dranhängst. Dann kannst du die Reisekosten anteilig geltend machen. Warst du also zwei Tage beruflich unterwegs und zwei Tage privat, akzeptiert das Finanzamt 50 Prozent Reisekosten. Wenn der Berufsanteil mit 90 Prozent deutlich überwiegt, dann kannst du die Kosten komplett ansetzen.

Vorsicht, das Finanzamt will in der Regel eine genaue Aufstellung der Kosten sehen. Hat der Arbeitgeber die Flüge und das Hotel bezahlt, darfst du diese Posten natürlich nicht in der Steuererklärung angeben.

Geschäftsreise

Auch wenn die Firma die Reisekosten zahlt, für das Essen kommt sie normalerweise nicht auf. Wenn du über 8 Stunden am Tag auswärts tätig bist oder einer sogenannten Fahrtätigkeit nachgehst, etwa als Berufskraftfahrer oder Busfahrer, kannst du eine Verpflegungspauschale abrechnen. Wie hoch die ist, hängt von der Dauer deiner Abwesenheit ab. Bei einer Abwesenheitsdauer zwischen 8 und 24 Stunden gibt es einen Pauschbetrag von 14 Euro und bei längerer Abwesenheit von 28 Euro pro Tag.

Berufskraftfahrer können eine Übernachtungspauschale in Höhe von 9 Euro pro Kalendertag (bis 2023: 8 Euro) als Werbungskosten absetzen - und zwar zusätzlich zum "normalen" Verpflegungspauschbetrag. Dies gilt für den An- oder Abreisetag sowie jeden Kalendertag mit einer Abwesenheit von 24 Stunden im Rahmen einer Auswärtstätigkeit im In- oder Ausland (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5b EStG, eingefügt durch das "Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften").

(2024): So setzt du Aufwendungen für Dienstreisen ab?



Wie mache ich Fahrten zur Arbeit geltend?

Viele Menschen kommen schon allein durch ihren Arbeitsweg über die 1.230 Euro-Grenze (Arbeitnehmer-Pauschbetrag). Dafür sorgt die Entfernungspauschale – besser bekannt als Pendlerpauschale. Für jeden Kilometer, den du auf dem Weg zu deinem Arbeitsplatz zurücklegen musst, kannst du 30 Cent (bzw. 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer) geltend machen.

Bei einer Strecke von 20 Kilometern sind das also 6 Euro pro Tag. Bei einer Fünf-Tage Woche geht das Finanzamt von 230 Arbeitstagen aus, damit kommst du im Beispiel also schon auf 1.380 Euro. Die 1.230 Euro-Marke sprengst du schon mit einem Arbeitsweg von knapp 15 Kilometern. Bei einer Sechs-Tage-Woche kannst du mit bis zu 280 Tagen rechnen, bei einer Vier-Tage-Woche mit bis zu 190. Warst du öfter im Büro, etwa weil du keinen Urlaub genommen hast, musst du das dem Finanzamt glaubhaft machen.

Wichtig

Für die Entfernungspauschale wird der tägliche Arbeitsweg nur einmal gezählt. Du kannst also nicht Hin- und Rückfahrt zusammenzählen. Anders sieht es aus, wenn du an verschiedenen Arbeitsorten tätig bist. Außendienstler, Leiharbeiter oder andere Arbeitnehmer mit Einsatzwechseltätigkeit können 30 Cent für jeden zurückgelegten Kilometer ansetzen.

Ob du mit dem Auto, dem Rad oder öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommst, ist unerheblich. Allerdings gibt es einen Höchstbetrag von 4.500 Euro im Jahr. Nur wenn du das eigene Auto nutzt, werden auch darüber liegende Fahrtkosten anerkannt. Das Finanzamt verlangt auch nicht, dass du zwangsläufig den kürzesten Weg nutzt. Wenn du auf einer längeren Strecke deutlich Zeit sparen, dann kannst du auch diese in der Steuererklärung angeben.

 

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Fahrten zur Arbeit, genauer gesagt zu ersten Tätigkeitsstätte, sind mit der Pendlerpauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer abziehbar; seit 2022 gelten 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer gehalten, im Rahmen seiner Steuererklärung die exakte Anzahl der Tage anzugeben, an denen er tatsächlich zur Arbeit gefahren ist, denn nur für diese Tage wird die Pauschale gewährt. Um zu prüfen, ob die Anzahl der erklärten Arbeitstage plausibel ist, sind auch Urlaubs- und Krankheitstage zu erklären. Seit 2020 werden zudem die Dienstreisetage und die Heimarbeitstage abgefragt.

Nun kann es aber sehr mühsam sein, die Anzahl der Arbeitstage exakt zu ermitteln. Wer führt schon täglich eine Strichliste? Und dann gibt es Arbeitnehmer, die auch am Wochenende, mitunter außerplanmäßig, die Arbeitsstelle aufsuchen. Daher haben die Finanzämter schon vor Jahrzehnten sogenannte Nichtaufgriffsgrenzen festgelegt. Sie akzeptierten im Allgemeinen bei einer Fünf-Tage-Woche 220 bis 230 Fahrten und bei einer Sechs-Tage-Woche 260 bis 280 Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Wohlgemerkt handelt es sich um interne Grenzen der Finanzämter, auf deren Anwendung kein Rechtsanspruch besteht, auch wenn das Finanzgericht München vor einigen Jahren geurteilt hat, dass die Finanzämter 230 Tage abhaken sollten (FG München vom 12.12.2008, 13 K 4371/07).

So weit, so gut. Doch Corona hat alles verändert. Unzählige Arbeitnehmer befanden und befinden sich noch im Homeoffice und fahren nicht täglich ins Büro oder zum Betrieb. Sie können für diese Tage einen Pauschalbetrag von 6 Euro pro Tag als Werbungskosten geltend machen oder gar die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer. Doch mangels Fahrten dürfen sie Fahrtkosten natürlich nicht geltend machen. Und gerade hier setzen die Finanzämter nun zunehmend an und fordern eine Arbeitgeberbescheinigung über die tatsächlich geleisteten Arbeitstage und vor allem über die Tage, an denen die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht worden ist. Die Regel, dass 220, 230 oder noch mehr Fahrten pro Jahr akzeptiert werden, gilt jedenfalls nicht mehr ohne Weiteres!

 

(2024): Wie mache ich Fahrten zur Arbeit geltend?



Welche Umzugskosten kannst du absetzen?

Egal ob du dir eine Zweitwohnung am Arbeitsplatz zulegst oder mit Kind und Kegel umziehst – ist dein Wohnungswechsel beruflich begründet, sind die damit verbundenen Kosten Werbungskosten. Dafür musst du weder den Job noch die Stadt wechseln, es reicht, wenn sich dein täglicher Arbeitsweg durch den Umzug um insgesamt eine Stunde verkürzt.

Absetzen kannst du nachgewiesene Kosten für die Immobiliensuche, für die Spedition, für Schönheitsreparaturen und gegebenenfalls auch für doppelte Mietzahlungen bis zum Ende der Kündigungsfrist der alten Wohnung. Für Umzugsfahrten mit dem eigenen Auto kannst du zurückgelegte Kilometer, in Höhe von 30 Cent/km, geltend machen.

Für kleinere Ausgaben wie Trinkgelder für die Umzugshelfer oder die Montage der Einbauküche gibt es eine Umzugspauschale. Die kannst du auf jeden Fall geltend machen – auch wenn du den kompletten Umzug allein gestemmt hast. Nur bei doppelter Haushaltsführung ist das nicht möglich.

Aktuell hat das Bundesfinanzministerium die Umzugskostenpauschalen zum 1.4.2022 angehoben. Seit dem 1.6.2020 werden die Umzugskostenpauschalen etwas anders berechnet als früher:

 

Maßgeblich für die Ermittlung der Pauschalen ist der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts.

Werden für Kinder wegen des Umzugs Nachhilfestunden nötig, kannst du auch diese Kosten von der Steuer absetzen.

(2024): Welche Umzugskosten kannst du absetzen?



Welche Kosten können im Rahmen der doppelten Haushaltsführung angegeben werden?

Müssen du wegen deines Jobs eine zweite Wohnung unterhalten, kannst du die damit verbundenen Kosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung geltend machen. Möglich ist das zum Beispiel, wenn du versetzt wirst, deine Firma ihren Standort verlagert oder wenn du eine neue Stelle antrittst. Auch wenn du aus privaten Gründen umziehst, aber noch eine Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes behalten willst, kannst du deine Aufwendungen absetzen. Entscheidend ist nicht unbedingt, dass die Zweitwohnung näher am Arbeitsplatz liegt. Er muss dadurch aber besser zu erreichen sein.

Ob du in der eigenen Wohnung, einer WG, einem möblierten Zimmer oder im Hotel wohnst, spielt keine Rolle. Wenn dein erster Wohnsitz aber lediglich ein Zimmer im Haus deiner Eltern ist, hast du schlechte Karten. Anders sieht es aus, wenn du eine eigene Wohnung im elterlichen Haus hast und dafür Miete bezahlst.

Die Kosten für die doppelte Haushaltsführung sind vielfältig: Zum einen sind da die Aufwendungen für die Wohnung selbst, also Miete, Betriebskosten, gegebenenfalls auch Renovierungsausgaben oder Maklergebühren. Dazu kommen Ausgaben für notwendige Einrichtungsgegenstände.

Bei doppelter Haushaltsführung in Deutschland sind für die Unterkunft die tatsächlichen Aufwendungen gegen Nachweis bis zum Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Monat absetzbar.

In den ersten drei Monaten kannst du zudem eine Verpflegungspauschale für jeden Tag der Abwesenheit geltend machen. Und zwar 28 Euro für jeden vollen Kalendertag. An den An- und Abreisetagen (Heimfahrten) wird seit 2014 ein Verpflegungspauschbetrag von jeweils 14 Euro gewährt, ohne dass es auf die Abwesenheitsdauer ankommt.

Ein wichtiger Posten sind die Fahrtkosten für Familienheimfahrten. Einmal pro Woche kannst du für die Strecke zwischen der Zweitwohnung und dem Hauptwohnsitz die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer bzw. 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer geltend machen. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind die tatsächlichen Kosten gegen Nachweis absetzbar, sofern diese insgesamt jahresbezogen höher als die Entfernungspauschale sind. Bei Benutzung eines Flugzeugs oder einer Fähre sind die tatsächlichen Kosten stets zusätzlich als Werbungskosten absetzbar. Solltest du an einem Wochenende nicht nach Hause fahren, kannst du statt der Heimfahrt die Kosten für ein Telefongespräch bis zu einer Dauer von 15 Minuten geltend machen. Dies gilt allerdings nur, wenn in deiner Hauptwohnung Familienangehörige leben.

Hinweis: Aktuell hat der Bundesfinanzhof gegen den Fiskus entschieden, dass die Kosten für die notwendige Einrichtung der Zweitwohnung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung nicht zu den Unterkunftskosten gehören, deren Abzug auf 1.000 EUR im Monat begrenzt ist. Vielmehr sind Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat - soweit sie notwendig sind - in vollem Umfang zusätzlich als sonstige notwendige Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG abziehbar (BFH-Urteil vom 4.4.2019, VI R 18/17).

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Die Finanzverwaltung hat eine gute Nachricht: Wenn die Kosten für die Einrichtung und Ausstattung deiner Zweitwohnung - ohne Arbeitsmittel - insgesamt 5.000 Euro oder weniger betragen (einschließlich Umsatzsteuer), werden diese Kosten aus Vereinfachungsgründen als notwendig angesehen. Sie werden ohne weitere Prüfung als Werbungskosten anerkannt (BMF-Schreiben vom 25.11.2020, BStBl 2020 I S. 1228, Tz. 108)

(2024): Welche Kosten können im Rahmen der doppelten Haushaltsführung angegeben werden?



Machst du auch Kosten für Arbeitsmittel geltend?

Viele Dinge, die Du – auch – für Deinen Beruf anschaffst, kannst Du von der Steuer absetzen.

Fachbücher, Software oder Arbeitskleidung können ebenso als Arbeitsmittel gelten wie Computer, Drucker oder Smartphones. Voll abzugsfähig sind Arbeitsmittel aber nur, wenn sie fast ausschließlich für den Beruf genutzt werden. Das bedeutet nicht, dass Du mit dem Berufslaptop keine Privatmail verschicken darfst, der Anteil der Privatnutzung sollte aber nicht über zehn Prozent liegen. Ansonsten kannst Du die Kosten aber immerhin anteilig geltend machen. Führst Du etwa mit Deinem Smartphone gleichermaßen beruflich wie private Gespräche, dann kannst Du 50 Prozent des Kaufpreises ansetzen.

Das gleiche gilt für den Schreibtisch, an dem Du sowohl berufliche als auch private Dinge erledigst. Beträgt der Preis inklusive Umsatzsteuer bis 800 Euro netto , dann spricht man von „geringwertigen Wirtschaftsgütern“. Gut für Dich, denn den Kaufpreis kannst Du dann schon im Jahr der Anschaffung voll als Werbungskosten absetzen. Bei teureren Waren werden die Kosten auf die gesamte Nutzungsdauer aufgeteilt und müssen jährlich abgeschrieben werden. Näheres regeln die sogenannten AfA-Tabellen.

Kritisch ist das Thema Berufskleidung. Uniformen, die Du selbst bezahlst, aber nur an Deinem Arbeitsplatz tragen kannst, sind absetzbar, auch die Reinigungskosten kannst Du geltend machen – und zwar auch dann, wenn Du die Kleidung zu Hause in der Waschmaschine säuberst. Bei normalen Anzügen oder Kostümen geht das Finanzamt allerdings davon aus, dass diese nicht berufsspezifisch sind. Auch wenn Du ansonsten nur in Jeans herumläufst, kannst Du Dein Bürooutfit deshalb nicht absetzen.

 

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Rückwirkend ab dem 1.1.2021 gibt es eine besonders vorteilhafte Neuregelung für Computer aller Art und für Software: Das Bundesfinanzministerium legt äußerst großzügig fest, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer generell ein Jahr beträgt. Das bedeutet: Die Anschaffungskosten können nun immer - unabhängig von der Höhe - im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden (BMF-Schreiben vom 26.2.2021, IV C 3-S 2190/21/10002:013).

 

(2024): Machst du auch Kosten für Arbeitsmittel geltend?



Welche Kosten für ein Arbeitszimmer kannst du absetzen?

Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer und seine Ausstattung sind vollständig absetzbar, wenn das Arbeitszimmer der Hauptort deiner beruflichen oder geschäftlichen Aktivitäten ist. Alternativ kannst du auch eine Jahrespauschale von 1.260 Euro wählen. Diese Pauschale wird monatlich anteilig reduziert, wenn die Voraussetzungen für den Arbeitszimmerabzug in einem Monat nicht erfüllt sind. Dies gilt für Berufe wie Schriftsteller, Übersetzer und IT-Experten, die hauptsächlich von zu Hause aus arbeiten. Wichtig ist, dass es sich um ein echtes Arbeitszimmer handeln muss, also einen abgetrennten Raum.

Wenn du einen Raum als Arbeitszimmer deklarierst, muss es sich aber auch um ein reines Arbeitszimmer handeln. Alles, was auf eine Privatnutzung hindeutet, etwa Gästebett, Fernseher oder Kleiderschrank, macht das Finanzamt - falls es denn nachprüft - skeptisch.

Anerkannt sind neben der anteiligen Miete auch Betriebskosten, etwa für Strom und Heizung, Versicherungen oder Reinigung. Wenn du Aufwendungen für die Raumausstattung hattest, etwa für einen neuen Teppichboden, Schreibtisch oder Bürostuhl, dann kannst du auch diese voll absetzen.

Urteil: Raumteiler begründet kein Arbeitszimmer

Ob ein Raumteiler ausreicht, um damit ein "häusliches Arbeitszimmer" zu begründen, musste der Bundesfinanzhof (BFH) entscheiden. Der Fall: Ein selbstständiger Architekt hatte im Wohnzimmer einen Bereich mit einem Sideboard abgetrennt. Diesen Bereich nutzte er für seine berufliche Tätigkeit fast ausschließlich betrieblich. Er war der Ansicht, dass ein Sideboard genüge, um den abgetrennten Bereich einem häuslichen Arbeitszimmer gleichzusetzen. Der Fall landete schließlich vor dem BFH.

Die Richter sahen das nicht so. Ein häusliches Arbeitszimmer muss durch Wände und Türen vom Rest der Wohnung getrennt sein. Außerdem muss es überwiegend für betriebliche Zwecke genutzt werden (BFH-Urteil vom 22.3.2016, Az. VIII R 10/12).

Neue Regelungen für Arbeitszimmer und Homeoffice

Hinweis: Früher waren Arbeitszimmerkosten bis zu 1.250 Euro absetzbar, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Diese Regelung gilt seit 2023 nicht mehr. Die neuen Regeln lauten wie folgt:

1. Das Arbeitszimmer als Mittelpunkt

Wenn dein Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit bildet, kannst du die Kosten in voller Höhe oder eine Jahrespauschale von 1.260 Euro als Werbungskosten absetzen. Es muss ein "echtes" häusliches Arbeitszimmer sein, das ausschließlich beruflich genutzt wird.

2. Berufliche Tätigkeit zu Hause, aber kein Mittelpunkt

Wenn du zu Hause arbeitest, aber dein Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt deiner Tätigkeit darstellt, kannst du eine Tagespauschale von 6 Euro für maximal 210 Tage im Jahr absetzen. Du benötigst keinen speziellen Arbeitsraum. Der Begriff "häusliches Arbeitszimmer" ist nicht erforderlich.

Details zur Jahrespauschale:
  • Die Jahrespauschale von 1.260 Euro deckt die Kosten für das gesamte Jahr ab. Bis zu dieser Höhe müssen die Kosten nicht nachgewiesen werden.
  • Das Wahlrecht zur Jahrespauschale kann nur einheitlich für das gesamte Jahr ausgeübt werden.
  • Die Jahrespauschale wird monatsbezogen berücksichtigt.
  • Die Jahrespauschale ist personenbezogen.
Details zur Tagespauschale:
  • Die Tagespauschale beträgt 6 Euro pro Tag und ist auf maximal 1.260 Euro im Jahr begrenzt.
  • Sie kann für maximal 210 Tage im Jahr geltend gemacht werden.
  • Die Tagespauschale kann auch gewählt werden, wenn ein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist.

Wichtig: Die Tagespauschale wird mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro verrechnet. Eine Steuerersparnis tritt erst ein, wenn die Werbungskosten insgesamt über 1.230 Euro liegen.

Aufzeichnungspflicht: Die Tage, an denen die Tagespauschale in Anspruch genommen wird, müssen dokumentiert werden.

(2024): Welche Kosten für ein Arbeitszimmer kannst du absetzen?



Kann ich auch Bewerbungskosten geltend machen?

Werbungskosten entstehen dir nicht nur, wenn du einen Job hast, sondern auch, wenn du einen bekommen willst. Alle Ausgaben, die dir im Zusammenhang mit der Stellensuche entstehen, kannst du in der Steuererklärung geltend machen.

Dazu gehören Büromaterialien und Porto genauso wie Stellengesuche, Fotos oder Bewerbungstrainings. Willst du nicht alle Bewerbungskosten einzeln zusammentragen, kannst du einfach eine Pauschale von 2,50 Euro für jede elektronische Bewerbung ansetzen, für die klassische Bewerbungsmappe sind es 8,50 Euro.

Auch die Fahrten zu Bewerbungsgesprächen kannst du abrechnen, entweder mit dem gezahlten Ticketpreis oder mit 30 Cent pro gefahrenen Kilometer, wenn du das eigene Auto nutzt. Musst du ein Hotel buchen, kannst du auch das absetzen, ebenso die Verpflegungspauschale.

(2024): Kann ich auch Bewerbungskosten geltend machen?



Was gibt's sonst noch für Werbungskosten?

Einige Posten kannst du ohne Nachweis pauschal abrechnen: Nutzt du dein privates Handy oder Festnetztelefon auch beruflich, kannst du 20 Prozent der Telefonrechnung geltend machen – bei 20 Euro pro Monat ist allerdings Schluss. Das gleiche gilt für den Internetanschluss. Zahlst du beispielsweise 30 Euro für eine Flatrate, kannst du pro Monat 6 Euro ansetzen.

Für das Girokonto, auf das dein Gehalt fließt, kannst du pauschal 16 Euro Kontoführungsgebühren ansetzen.

Und schlussendlich kannst du auch Steuerberatungskosten bei den Werbungskosten geltend machen – allerdings nur solche, die mit deiner Berufstätigkeit zusammenhängen.

Bearbeitet dein Steuerberater dagegen die „Anlage Kind“ oder den Mantelbogen, ist das nicht abzugsfähig. Eine Ausnahme gilt für Steuerberatungskosten bis zu 100 Euro. Sie müssen nicht einzeln aufgeteilt werden. Nutzt du ein Steuerprogramm, kannst du den Kaufpreis also auch komplett als Werbungskosten ansetzen.

(2024): Was gibt's sonst noch für Werbungskosten?

Feldhilfen

Sind dir Kosten für Arbeitsmittel (z.B. Berufskleidung) entstanden?

Wähle "ja", wenn dir Kosten für Arbeitsmittel entstanden sind.

Folgende Gegenstände kannst du - je nach Berufsgruppe - ggf. als Werbungskosten absetzen:

  • Typische Berufskleidung
  • Computer und Programme
  • Fachliteratur
  • Schreibtisch und Bürostuhl
  • Aktenschrank
  • Aktenkoffer
  • Fotokopierer
  • Taschenrechner
  • Werkzeuge
  • Büromaterial (Schreibwaren, Stifte, Papier, Aktenordner etc.)
Hattest du Versicherungen für berufliche Risiken?

Wähle "ja", wenn du Beiträge zu beruflich bedingten Versicherungen in deiner Steuererklärung als Werbungskosten angeben möchtest.

Welche Versicherungen sind vollständig absetzbar?

Versicherungen, die ausschließlich berufliche Risiken abdecken, können in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Berufsbedingte Unfallversicherung (z. B. für Handwerker oder Außendienstmitarbeiter).
  • Berufs- und Diensthaftpflichtversicherung (z. B. für Ärzte, Lehrer oder Architekten).
  • Berufsbedingte Reisegepäckversicherung (z. B. bei häufigen Dienstreisen).
  • Berufsrechtsschutzversicherung (z. B. für Streitfälle im Arbeitsverhältnis).

Was gilt für gemischte Versicherungen?

Deckt eine Versicherung sowohl berufliche als auch private Risiken ab (z. B. private Haftpflichtversicherung mit beruflichem Zusatz), ist nur der berufliche Anteil abziehbar. Dieser Anteil sollte vom Versicherer nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden.

Hattest du Bewirtungskosten in Verbindung mit deinem Beruf?

Wähle Ja, wenn dir Bewirtungskosten entstanden sind.

Bewirtungskosten können dir aus folgenden Gründen entstehen:

  • Bewirtung von Geschäftsfreunden
  • Schulung von Mitarbeitern
  • Kundengespräch
  • Teammeeting
  • Mitarbeiterbeurteilung
  • Projektabschluss
  • usw.
Werbungskosten zu Versorgungsbezügen für mehrere Jahre

Werbungskosten zu Versorgungsbezügen für mehrere Jahre

Werbungskosten zu Entschädigungen / zum Arbeitslohn für mehrere Jahre

Werbungskosten zu Entschädigungen / zum Arbeitslohn für mehrere Jahre

Sind dir Telefon- oder Internetkosten entstanden?

Wähle "ja", wenn Dir berufsbedingte Aufwendungen für Telefon oder Internet entstanden sind

Diese Angaben sind für Arbeitnehmer relevant, die durch ihre berufliche Tätigkeit Kosten für die Nutzung von Telefon und/oder Internet hatten. Dazu zählen z. B. berufliche Telefonate, E-Mails oder beruflich notwendige Internetrecherchen.

Pauschaler Kostenansatz: Du kannst 20 % der Gesamtkosten für Telefon und Internet steuerlich geltend machen. Der maximale absetzbare Betrag beträgt 20 Euro pro Monat (240 Euro pro Jahr). Diese Pauschale wird automatisch berücksichtigt, wenn Du auf den Folgeseiten Deine Gesamtkosten angibst. Einzelbelege sind in diesem Fall nicht erforderlich.

Alternativer Kostenansatz: Du kannst einen höheren beruflichen Kostenanteil geltend machen, wenn Deine berufliche Nutzung nachweislich über der Pauschale liegt. Gib dazu auf den Folgeseiten den beruflich genutzten Anteil direkt an.

Wichtig: In diesem Fall musst Du entsprechende Nachweise (z. B. Rechnungen oder Einzelnachweise beruflicher Nutzung) vorlegen können.

Hattest du Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit?

Wähle "ja", wenn Du Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfassen willst.

Mit der Entfernungspauschale, im Volksmund Pendlerpauschale, werden die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte bzw. - wie es korrekt heißt - erster Tätigkeitsstätte pauschaliert.

Die Pauschale kann von allen Arbeitnehmern und Selbständigen in Anspruch genommen werden, unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen und gleichgültig, ob sie zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Motorrad, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Auto zur Arbeitsstelle gelangen.

Wichtig: Die Entfernungspauschale mindert das zu versteuernde Einkommen besonders stark. Bereits ab einer einfachen Wegstrecke zum Beschäftigungsort von 18 Kilometern wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro überschritten, wenn die Arbeitsstätte an 230 Tagen aufgesucht wird.

Hast du Beiträge für eine Gewerkschaft oder Berufsverband gezahlt?

Wähle "ja", wenn du Beiträge an Berufsverbände geleistet hast. Beiträge zu Berufsverbänden sind als Werbungskosten abziehbar. Absetzbar sind nicht nur die Pflichtbeiträge an den Berufsverband, sondern auch freiwillige Zahlungen.

Zu den Berufsverbänden zählen beispielsweise folgende Vereinigungen:

  • Gewerkschaften,
  • Berufsgenossenschaften,
  • Arbeitgebervereinigungen,
  • Marburger Bund,
  • Steuerberaterverband,
  • Handwerkskammer,
  • Ärztekammern,
  • Architektenkammern,
  • Rechtsanwaltskammer,
  • Steuerberaterkammer,
  • Beamtenbund,
  • Hochschulverband,
  • Verein Deutscher Ingenieure (VDI),
  • Industrieklubs,
  • Richterbund,

Politische Parteien sind dagegen keine Berufsverbände. Auch private Vereine, wie der Rotary Club, Sportvereine oder der Karnevalsverein sind keine Berufsverbände. Auch die Beiträge an den Mieterbund, den Bund der Steuerzahler, den Lohnsteuerhilfeverein oder an Automobilclubs können Sie hier nicht geltend machen.

Hast du ein Arbeitszimmer beruflich genutzt oder im Homeoffice gearbeitet?

Wähle "ja", wenn Dir Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer entstanden sind und Du die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung erfüllst.

Ein Arbeitnehmer kann sein häusliches Arbeitszimmer geltend machen, wenn der Arbeitgeber ihm für seine Tätigkeit keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.

Ein Beispiel: Viele Lehrer bereiten in ihrem häuslichen Arbeitszimmer den Unterricht vor oder korrigieren Klausuren, weil sie in der Schule kein Arbeitszimmer haben.

Aktuell: Kannst Du Deinen Arbeitsplatz z. B. aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht nutzen, steht Dir ebenfalls "kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung". Du solltest dies aber nachweisen oder zumindest glaubhaft machen können.

Homeoffice-Pauschale (Tagespauschale): Arbeitnehmer, die zu Hause arbeiten, können einen Pauschalbetrag von 6 Euro pro Tag als Werbungskosten geltend machen. Maximal sind 1.260 Euro im Jahr absetzbar. Voraussetzung ist, dass die betriebliche oder berufliche Tätigkeit an dem jeweiligen Tag "überwiegend" in der häuslichen Wohnung ausgeübt wird und die erste Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht wird.

Hattest du Fortbildungskosten?

Wähle "ja", wenn Dir Kosten für eine Fortbildung entstanden sind.

Als Fortbildungskosten kannst Du alle Kosten abziehen, die Dir im Zusammenhang mit Deiner Fortbildung entstanden sind. Dazu zählen im Besonderen:

  • Teilnahme- und Prüfungsgebühren
  • Aufwendungen für Lernmittel
  • Reisekosten
Sind dir Bewerbungskosten entstanden?

Wähle "ja", wenn dir Kosten für die Stellensuche entstanden sind.

Du kannst alle Aufwendungen absetzen, die dir im Zusammenhang mit der Bewerbung entstanden sind. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Ausgaben für Passfoto
  • Fotokopien
  • Schnellhefter, Klarsichthüllen
  • Porto
  • amtliche Beglaubigungen
  • Briefpapier, Briefumschlag
  • Bücher oder Computer-Programme zum Thema Bewerbung und Vorstellung
  • Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch
  • Kosten für Stellenanzeigen (online, print)

Finanzbeamte sind bei Bewerbungskosten allerdings oft etwas großzügiger, was die Nachweispflicht angeht. So akzeptieren viele Finanzämter auch eine Pauschale. Allerdings hast du auf eine solche Pauschale keinen Anspruch.

Bist du aus beruflichen Gründen (z.B. Jobwechsel) umgezogen?

Wähle "ja", wenn Dir Kosten für einen berufsbedingten Umzug entstanden sind.

Ein beruflicher Grund ist zum Beispiel bei folgenden Merkmalen gegeben:

  • Dein Arbeitgeber verlegt seinen Standort.
  • Du ziehst um, weil Du den Arbeitgeber gewechselt hast.
  • Dein Arbeitgeber hat Dich versetzt.
  • Du verringerst durch den Umzug die tägliche Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde.
  • Du beziehst oder räumst eine Dienstwohnung.
  • Du ziehst an den Arbeitsort, um eine doppelte Haushaltsführung zu beenden.
Hattest du für die Arbeit eine zweite Wohnung? (Doppelte Haushaltsführung)

Wähle "ja", wenn Dir Kosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung entstanden sind.

Wenn sich Dein Arbeitsort weit entfernt von Deinem Wohnort befindet und Du aus diesem Grund eine Zweitwohnung beziehen musst, liegt eine doppelte Haushaltsführung vor.

Bestimmte Kosten, die Dir dadurch entstehen, kannst Du als Werbungskosten geltend machen.
Folgende Kosten sind beispielsweise absetzbar:

  • Kosten für die Wohnungssuche (z.B. Fahrtkosten zur Wohnungsbesichtigung, Telefon- oder Portogebühren)
  • Kosten für den Umzug zur Einrichtung des doppelten Haushalts (Transportkosten, Kosten für einen Leihwagen, Reisekosten am Umzugstag)
  • Kosten für die Verpflegung (in den ersten drei Monaten nach Einrichtung des doppelten Haushalts)
  • Miet- und Mietnebenkosten
  • Kosten für Heimfahrten
  • etc.
Hattest du berufliche Reisekosten oder Verpflegungsmehraufwand?

Wähle "ja", wenn Dir Kosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit entstanden sind. Unter Auswärtstätigkeit sind zu verstehen die frühere

  • Dienstreise,
  • Einsatzwechseltätigkeit,
  • Fahrtätigkeit.

Absetzbar sind Fahrtkosten, Verpflegungspauschbeträge, Übernachtungskosten sowie Reisenebenkosten.

Hatten Sie einen Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit?

Wählen Sie "ja", wenn Ihnen Kosten aufgrund eines Unfalls auf dem Weg zur Arbeit oder im Rahmen einer Auswärtstätigkeit entstanden sind.

Willst du Kontoführungsgebühren geltend machen?

Wähle "ja", wenn Dir Kosten für Kontoführung entstanden sind.

Das Finanzamt erkennt ohne Nachweise einen Pauschbetrag von 16 Euro pro Jahr für beruflich veranlasste Überweisungen als Werbungskosten an.

Der Betrag von 16 Euro ist ein Jahresbetrag. Du kannst den Betrag also auch dann absetzen, wenn Du erst im Dezember ein Konto eröffnen. Diesen Betrag darfst Du auch dann geltend machen, wenn Dir der Arbeitgeber für die Kosten der Kontoführung einen Ersatz zahlt. Der Kostenersatz ist nämlich steuerpflichtig und wird zusammen mit Deinem Gehalt versteuert.

Du kannst auch einen höheren Betrag als 16 Euro als Werbungskosten abziehen, doch dazu musst Du nachweisen, dass die beruflich veranlassten Überweisungen höhere Kosten verursachen bzw. der berufliche Kostenanteil höher ist.

Hattest du Ausgaben für Steuersoftware oder Steuerberatung?

Wähle "ja", wenn dir Steuerberatungskosten entstanden sind und diese in Zusammenhang mit der Einkunftserzielung stehen. Private Steuerberatungskosten sind seit 2006 als Kosten der Lebensführung nicht mehr steuerlich absetzbar.

Zu den Steuerberatungskosten zählen

  • Steuerberaterrechnung
  • Fachliteratur
  • Software zur Einkommensteuer
  • Beiträge zu Lohnsteuerhilfevereinen
  • usw.
Sind dir weitere Kosten für deine Arbeit entstanden?

Wähle "ja", wenn Dir sonstige Kosten entstanden sind.

Zu den sonstigen Werbungskosten im Rahmen der Tätigkeit als Arbeitnehmer können eine Vielzahl von Aufwendungen gehören, z.B.:

  • Versicherungsbeiträge (beruflicher Anteil an Rechtsschutz-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen)
  • Bewirtungskosten
  • Berufliche Krankheitskosten
  • Ausgaben für Dienst- oder Betriebssport
  • Dienstliche Anwaltskosten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis oder der Berufstätigkeit
Werbungskosten lt. Lohnsteuerbescheinigung ab Zeile 35

Diese Beträge gelten als Werbungskosten und wurden bereits von dir im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfasst:

  • Gewerkschafts- und Kammerbeiträge
  • Winterbeschäftigungsumlage
  • Anteil an Berufsbekleidung
  • Versorgungszuschlag

Die genannten Beträge werden automatisch als Werbungskosten in deiner Steuererklärung berücksichtigt. Eine erneute Angabe hier im Bereich Werbungskosten ist nicht erforderlich.