Feldhilfen
Hat das Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen?
Wähle "Ja", wenn dein Kind bereits eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat.
Wichtig: Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung / eines
Erststudiums werden volljährige Kinder nur berücksichtigt, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Eine Erwerbstätigkeit bis zu 20 Wochenstunden vertraglich vereinbarter regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit oder ein Ausbildungsdienstverhältnis sind unschädlich.
Übte das Kind eine Erwerbstätigkeit (kein Ausbildungsverhältnis) aus?
Wähle "Ja", wenn Dein Kind nach dem Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums einer Erwerbstätigkeit nachgeht.
Wichtig: Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung / eines Erststudiums werden volljährige Kinder nur berücksichtigt, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Eine Erwerbstätigkeit bis zu 20 Wochenstunden oder ein Ausbildungsdienstverhältnis sind unschädlich.
Übte das Kind einen oder mehrere Minijobs aus?
Wähle "Ja", wenn Dein Kind nach dem Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums einen oder mehrere Minijobs ausübte.
Wichtig: Eine geringfügige Beschäftigung mit einem Monatsverdienst bis 538 Euro ist unschädlich. Ebenfalls ist es unschädlich, wenn gleichzeitig mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bestehen und das Entgelt hieraus insgesamt nicht mehr als 538 Euro pro Monat beträgt.
Übte das Kind andere Erwerbstätigkeiten aus?
Wähle "Ja", wenn Dein Kind nach dem Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums eine Erwerbstätigkeit ausübte.
Wichtig: Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung / eines Erststudiums werden volljährige Kinder nur berücksichtigt, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Eine Erwerbstätigkeit bis zu 20 Wochenstunden oder ein Ausbildungsdienstverhältnis sind unschädlich.
(Vereinbarte) regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
Gib hier die vereinbarte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit Deines Kindes an.
Wichtig: Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung / eines Erststudiums werden volljährige Kinder nur berücksichtigt, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Eine Erwerbstätigkeit bis zu 20 Wochenstunden oder ein Ausbildungsdienstverhältnis sind unschädlich.
Eine vorübergehende Arbeitszeit von über 20 Stunden wöchentlich ist erlaubt, wenn:
- die Erhöhung der Arbeitszeit max. 2 Monate im Jahr erfolgt und
- innerhalb des gesamten Jahres die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit höchstens 20 Stunden beträgt.
Die Berufsausbildung muss allerdings gegenüber der Tätigkeit im Vordergrund stehen.
Erwerbszeitraum
Gib hier den Beschäftigungszeitraum an, in dem das Kind eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat.
Wichtig: Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung / eines Erststudiums werden volljährige Kinder nur berücksichtigt, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Eine Erwerbstätigkeit bis zu 20 Wochenstunden oder ein Ausbildungsdienstverhältnis sind unschädlich.
Beschäftigungszeitraum
Gib hier den Beschäftigungszeitraum an, in dem das Kind einen Mini-Job ausgeübt hat.
Wichtig: Eine geringfügige Beschäftigung mit einem Monatsverdienst bis zu 538 Euro ist unschädlich. Ebenfalls ist es unschädlich, wenn gleichzeitig mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bestehen und das Entgelt hieraus insgesamt nicht mehr als 538 Euro pro Monat beträgt.
(Vereinbarte) regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
Gib hier die vereinbarte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit Deines Kindes an.
Wichtig: Eine geringfügige Beschäftigung mit einem Monatsverdienst bis zu 538 Euro ist unschädlich. Ebenfalls ist es unschädlich, wenn gleichzeitig mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bestehen und das Entgelt hieraus insgesamt nicht mehr als 538 Euro pro Monat beträgt.
Wurde die regelmäßige Arbeitszeit für diese Erwerbstätigkeit vorübergehend erhöht?
Wenn die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit für diese Tätigkeit lediglich vorübergehend, d. h. für maximal 2 Monate im Kalenderjahr über 20 Stunden liegt, wähle hier bitte "ja" aus.
Eine vorübergehende Arbeitszeit von über 20 Stunden wöchentlich ist erlaubt, wenn:
- die Erhöhung der Arbeitszeit max. 2 Monate im Jahr erfolgt und
- innerhalb des gesamten Jahres die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit höchstens 20 beträgt.
Zeitraum der Erhöhung
Gib hier den Zeitraum an, in dem die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit vorübergehend, d. h. für maximal 2 Monate im Kalenderjahr über 20 Stunden liegt.
Eine vorübergehende Arbeitszeit von über 20 Stunden wöchentlich ist erlaubt, wenn:
- die Erhöhung der Arbeitszeit max. 2 Monate im Jahr erfolgt und
- innerhalb des gesamten Jahres die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit höchstens 20 beträgt.
Erhöhte regelmäßige Arbeitszeit
Gib hier erhöhte regelmäßige Arbeitszeit an.
Eine vorübergehende Arbeitszeit von über 20 Stunden wöchentlich ist erlaubt, wenn:
- die Erhöhung der Arbeitszeit max. 2 Monate im Jahr erfolgt und
- innerhalb des gesamten Jahres die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit höchstens 20 beträgt.